BAföG-Anträge (Berufsausbildungsförderung)
Details
Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Die Information im Eingangsbereich der Stadtverwaltung Lengerich hält Anträge für Bafög für Sie bereit.
Rechtliche und inhaltliche Fragen kann Ihnen der Kreis Steinfurt beantworten:
Kreis Steinfurt
Amt für Soziales und Pflege
Christel Ostmann
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Telefon: 02551-693515
E-Mail: christel.ostmann@kreis-steinfurt.de
Weitere Informationen gibt es hier auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.
Kosten
Fristen
Unterlagen
Verfahrensablauf
BAB wird auf Antrag gewährt. Diesen müssen Sie schriftlich stellen. Das dafür notwendige Formblatt liegt bei der zuständigen Stelle aus.
Sie können den Antrag auch nach Beginn der Maßnahme stellen. Dann wird die BAB rückwirkend nur vom Beginn des Monats an bewilligt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Über den Anspruch wird normalerweise bei beruflicher Ausbildung für 18 Monate, im Übrigen für ein Jahr entschieden. Danach müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.
