BAföG-Anträge (Berufsausbildungsförderung)
Details
Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Die Information im Eingangsbereich der Stadtverwaltung Lengerich hält Anträge für Bafög für Sie bereit.
Rechtliche und inhaltliche Fragen kann Ihnen der Kreis Steinfurt beantworten:
Kreis Steinfurt
Amt für Soziales und Pflege
Christel Ostmann
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Telefon: 02551-693515
E-Mail: christel.ostmann@kreis-steinfurt.de
Weitere Informationen gibt es hier auf der Internetseite des Kreises Steinfurt.