Eheschließung (Heiraten / Trauung)
Details
Die Eheschließung ist grundsätzlich von beiden Verlobten anzumelden. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Kommt es innerhalb dieser 6 Monate nicht zur Eheschließung, ist die Anmeldung im vollen Umfang zu wiederholen.
Die Verlobten müssen diverse Unterlagen zur Anmeldung vorlegen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekannt geworden sind, wird ein verbindlicher Eheschließungstermin vereinbart.
Im Vorfeld der Anmeldung können Sie den gewünschten Hochzeitstermin mit dem Standesamt absprechen. Es wird dann eine Terminvormerkung in den Traukalender eingetragen; diese Vormerkung ist aber unverbindlich. Eine verbindliche Terminzusage erfolgt erst nach dem die Anmeldung zur Eheschließung vollständig vorliegt.
Trauzeugen
Sie können bis zu zwei Trauzeugen benennen. Diese müssen am Hochzeitstag mindestens 16 Jahre alt sein und sich mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.