Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Details
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept dient der Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen im Stadtgebiet. In Lengerich wurde es zuletzt im Jahr 2015 überprüft. In dem Zusammenhang wurde auch die „Differenzierte Lengericher Sortimentsliste“ angepasst.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Landesentwicklung
Einzelhandelserlass NRW
