Führerscheinangelegenheiten
Details
Für die Ausstellung der Führerscheine ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Alle Anträge (außer Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis) werden vom Bürgerbüro entgegen genommen.
Weitere Informationen als die unten stehenden erteilt die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 02551-692999.
Hinweis zur Vorlage von Lichtbildern
Im Gegensatz zu Personalausweis- und Reisepassanträgen sind für Führerscheinanträge auch nach dem 01.05.2025 weiterhin biometrische Passbilder in Papierform erforderlich.
Kosten
33,00 Euro - EU-Kartenführerschein (Umtausch alt <-> neu)
16,30 Euro - internationaler Führerschein
51,60 Euro - Verlängerung Führerschein Klasse C
49,10 Euro - Ersatzführerschein
171,60 Euro - Neuerteilung nach Entzug (Klasse B)
58,10 Euro - Personenbeförderungsschein (Ersterteilung)
51,00 Euro - Personenbeförderungsschein (Verlängerung)
- In Einzelfällen können weitere Gebühren hinzukommen -
Unterlagen
EU-Kartenführerschein:
bisheriger Führerschein
ein aktuelles biometrisches Passbild
Internationaler Führerschein:
aktueller Führerschein (falls Antragssteller noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheins ist, muss dieser beantragt werden)
ein aktuelles biometrisches Passbild
Verlängerung Führerschein Klasse C:
bisheriger Führerschein
Bescheinigung über hausärztliche Untersuchung
augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
ein aktuelles biometrisches Passbild
Ersatzführerschein:
Personalausweis bzw. Reisepass
ein aktuelles biometrisches Passbild
Neuerteilung nach Entzug (Klasse B):
ein aktuelles biometrisches Passbild
Sehtest oder augenärztliches Zeugnis
Nachweis über Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe"
Führungszeugnis (wird bei Antragstellung gleichzeitig beantragt)
evtl. sind noch weitere Unterlagen vorzulegen - entsprechend der Vorgaben des Kreises Steinfurt
Personenbeförderungsschein:
aktueller Führerschein
ein aktuelles biometrisches Passbild
Gutachten Augenarzt
Bescheinigung ärztliche Untersuchung
Gutachten Arbeits-/Betriebsmedizin (Ersterteilung oder antragsstellende Person ist über 60 Jahre)
Erste-Hilfe-Nachweis (Ersterteilung)
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung
Führerscheinverordnung
Weiterführende Informationen
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
