Fundbüro / Fundsachen
Details
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei der Aufnahme einer Fundanzeige mitzubringen.
Nach Eingang einer Fundanzeige ist die Fundsache sechs Monate aufzubewahren. Die Aufbewahrung erfolgt entweder beim Finder oder direkt im Fundbüro.
Generell hat der Finder folgende Rechte:
Anspruch auf Finderlohn (bis 500,00 Euro: 5% vom Schätzwert; über 500,00 Euro: 5% von 500,00 Euro + 3% vom Mehrwert)
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen
Recht auf Eigentumserwerb an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
Der Finder kann bei Aufnahme der Fundanzeige auf einzelne oder alle diese Rechte verzichten!
Hinweis:
Um sicherzustellen, dass es sich bei den angezeigten Fundgegenständen nicht um Diebesgut handelt, werden die Daten der Fundsachen regelmäßig an die Polizeidienststelle übermittelt.
Kosten
Bei Aushändigung an die Person, die den Gegenstand verloren hat, und Aufbewahrung im Fundbüro:
Verwaltungsgebühr (5,00 Euro bis 100,00 Euro Schätzwert, 10,00 Euro bis 500,00 Euro Schätzwert + 5,00 Euro je weiterer 500,00 Euro Schätzwert)
Finderlohn für den Finder
evtl. Ersatz von Auslagen der Verwaltung (z.B. Transport der Fundsache)
Bei Aushändigung an den Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei Aufbewahrung im Fundbüro:
Verwaltungsgebühr (5,00 Euro bis 100,00 Euro Schätzwert, 10,00 Euro bis 500,00 Euro Schätzwert + 5,00 Euro je weiterer 500,00 Euro Schätzwert)
evtl. Ersatz von Auslagen der Verwaltung (z.B. Transport der Fundsache)
der Eigentumserwerb wird dem Finder schriftlich bestätigt
Bei Aushändigung an die Person, die den Gegenstand verloren hat, und Aufbewahrung beim Finder:
keine Verwaltungsgebühr
evtl. Ansprüche zwischen Finder und Verlierer sind von diesen auf privatrechtlichem Weg zu klären
Bei Aushändigung an den Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei Aufbewahrung beim Finder:
keine Verwaltungsgebühr
kein Ersatz von Auslagen
der Eigentumserwerb wird dem Finder schriftlich bestätigt
Weiterführende Informationen
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
