Geburt
Details
Wenn in Lengerich ein Kind geboren wird, so ist die Geburt beim Standesamt Lengerich anzuzeigen.
Anzeigepflicht
bei Geburt in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung für Geburtshilfe
der Träger bzw. der Leiter der Einrichtung
Frist: 1 Woche
bei Hausgeburten
ein sorgeberechtigter Elternteil
jede sonstige Person, die bei der Geburt dabei war
Frist: 1 Woche