Gehwegabsenkungen
Details
Die Bordsteinhöhe variiert je nach örtlicher Gegebenheit. An Grundstücksein- und ausfahrten kann der Bordstein abgesenkt werden.
Für die nachträgliche Änderung einer Bordsteinhöhe bei der Anlegung neuer Grundstückszufahrten oder Erweiterung bestehender Zufahrten ist eine Genehmigung durch den Fachdienst Straßenbau erforderlich.
Anträge sind formlos - möglichst mit einer Plangrundlage - zu stellen.
Kosten
25,00 Euro pro Antrag
Unterlagen
formloser Antrag
Lageplan
Rechtsgrundlagen
Global:
Straßen- und Wegegesetz NRW
Lokal:
Verwaltungsgebührensatzung
