Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Open STreet Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gewerbesteuer / Gewerbesteuerbescheid

Details

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune. Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebs. Das bedeutet auch, dass die Gewerbesteuer stark konjunkturabhängig ist.

Steuerpflichtiger:
Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Besteuerungsgrundlage:
Besteuert wird der Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes. Diesen ermittelt das Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Die Gemeinde erhält vom Finanzamt die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbetrag.

Vorauszahlung und Festsetzung:
Aufgrund des zeitlichen Verzugs der endgültigen Gewinnberechnung der Unternehmen sind vierteljährlich, jeweils zu den Steuerhebeterminen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten. Die fällige Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lengerich.

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Lengerich beschlossen. Weitere Informationen zum Hebesatz und dessen aktuelle Höhe finden Sie unter "Hebesätze / Steuerhebesätze".

Verzinsung von Steuernachforderungen / Steuererstattungen:
Führt die endgültige Festsetzung der Steuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, erfolgt gegebenenfalls eine Verzinsung dieser Summe.

Wenn Sie das Lastschrifteinzugsverfahren als Zahlungsoption auswählen, ist es bequem, spart Zeit und erleichtert Ihnen die Arbeit.