Gewerbesteuer / Gewerbesteuerbescheid
Details
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune. Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebs. Das bedeutet auch, dass die Gewerbesteuer stark konjunkturabhängig ist.
Steuerpflichtiger:
Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Besteuerungsgrundlage:
Besteuert wird der Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes. Diesen ermittelt das Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Die Gemeinde erhält vom Finanzamt die Mitteilung über den Gewerbesteuermessbetrag.
Vorauszahlung und Festsetzung:
Aufgrund des zeitlichen Verzugs der endgültigen Gewinnberechnung der Unternehmen sind vierteljährlich, jeweils zu den Steuerhebeterminen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., Gewerbesteuervorauszahlungen zu leisten. Die fällige Gewerbesteuer wird durch den Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Lengerich.
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Lengerich beschlossen. Weitere Informationen zum Hebesatz und dessen aktuelle Höhe finden Sie unter "Hebesätze / Steuerhebesätze".
Verzinsung von Steuernachforderungen / Steuererstattungen:
Führt die endgültige Festsetzung der Steuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, erfolgt gegebenenfalls eine Verzinsung dieser Summe.
Wenn Sie das Lastschrifteinzugsverfahren als Zahlungsoption auswählen, ist es bequem, spart Zeit und erleichtert Ihnen die Arbeit.