Haushalt
Der Haushalt der Stadt Lengerich ist die Grundlage für das kommunale Handeln. Neben der jährlichen Haushaltssatzung und dem dazugehörenden Ergebnis- und Finanzplan gewinnt der jährliche Jahresabschluss (mit Bilanz) im Zeitalter der Doppik noch mehr an Bedeutung.
Das kommunale Finanzmanagement
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltswesen umfassend zum 01. Januar 2005 reformiert. Seit diesem Zeitpunkt gilt das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Danach mussten alle Kommunen des Landes NRW ihr Rechnungswesen bis zum Jahr 2009 von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen umstellen. NKF ist ein System auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung, welches Kaufleute und Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch (HBG) kennen.
Mit dieser Umstellung sollte die Verbesserung der Steuerungsfähigkeit in den Kommunen durch konsequente Produktorientierung und Steuerung über Ziele und Kennzahlen erfolgen. Grundlage hierfür war auch der Wandel vom früheren Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept: Ein weiteres Ziel des Landes durch die Umstellung des Haushaltsrechts der Kommunen war die Schaffung von mehr Transparenz im kommunalen Handeln für die Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2008 hat die Stadt Lengerich ihr System auf NKF umgestellt.
Mit der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses (= Konzernabschluss) seit dem 31.12.2010 erfolgte eine weitere Angleichung des kommunalen Haushaltsrechtes an die kaufmännischen Standards.
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- Haushalt 2021Haushalt_2021.pdf8,74 MB
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- Haushalt 2020 Anlagen Teil 2Haushalt_2020_Anlagen_Teil2.pdf6,46 MB
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- Haushalt 2017 RedeHaushalt_2017_Rede.pdf64,72 KB
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