Jahresabschluss
Auf dieser Seite veröffentlicht die Stadt Lengerich jedes Jahr den Jahresabschluss und hält so das Ergebnis des Wirtschaftsjahres fest.
Beim Jahresabschluss handelt es sich um den jährlichen Einzelabschluss für die Stadt Lengerich. Für jedes Rechnungsjahr ist ein Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Er setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Schlussbilanz
- Ergebnisrechnung mit Teilergebnisrechnung
- Finanzrechnung mit Teilfinanzrechnung
- Anhang
- Anlagenspiegel
- Forderungsspiegel
- Verbindlichkeitenspiegel
- Lagebericht
- Bestätigungserklärung nach Paragraph 95 Gemeindeordnung NRW
Sie haben Fragen?
Unsere Ansprechpartner aus der Facheinrichtung 20 Finanzen, Steuern und Kasse stehen Ihnen gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.




