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Finanzen

Steuern und Abgaben

Hier finden Sie eine Übersicht über die Steuern und Gebühren, die in der Stadt Lengerich anfallen.

Grundsteuerreform: ab 2025 gelten neue Grundsteuerwerte.

2022 wurden neue Daten von Eigentümer*innen erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ab 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Die Bemessungsgrundlagen dafür wurden im Jahr 2022 ermittelt.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz wurden von der Finanzverwaltung NRW aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zum Zeitpunkt 01.01.2022 anzugeben. Diese Erklärung konnte zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 online unter www.elster.de abgegeben werden. 

Aufgrund der eingereichten Angaben wurden drei Bescheide erstellt:

  1. der Grundsteuerwertbescheid,
  2. der Grundsteuermessbescheid,
  3. der Grundsteuerbescheid.

Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten die aktuell bestehenden Regelungen fort.

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Das Video finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk 

Sie haben Fragen?

Unsere Ansprechpartner aus der Facheinrichtung 20 Finanzen, Steuern und Kasse stehen Ihnen gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.