Bürgermeister
Seit Oktober 2015 leitet Wilhelm Möhrke als hauptamtlicher Bürgermeister die Geschäfte der Stadt Lengerich. Er ist gemäß § 63 GO NRW der gesetzliche Vertreter der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Wir stellen Bürgermeister Wilhelm Möhrke vor
Wilhelm Möhrke ist seit dem 21. Oktober 2015 Bürgermeister der Stadt Lengerich.
Geboren im Februar 1952 hat er nach der schulischen Laufbahn in Lengerich und auf dem Gymnasium in Tecklenburg bis heute seinen Lebensmittelpunkt in unserer Stadt.
Seine Lehre zum Apotheker hat er erfolgreich in Osnabrück abgeschlossen, bevor er zum Studium der Pharmazie in Münster angetreten ist.
Nach Abschluss des Studiums hat Wilhelm Möhrke im Jahr 1978 seine eigene Apotheke in Lengerich eröffnet. Diese hat er bis ins Jahr 2016 selbstständig geführt.
Schon immer war er engagiert in und für „sein“ Lengerich, so dass er Jahr 1995 mit weiteren 34 Mitstreitenden den Verein „Offensive Lengerich e.V.“ ins Leben gerufen und viel für Lengerich bewegt hat.
Als Bürgermeister übernimmt er seit 2015 die Leitung der Stadtverwaltung mit ca. 300 Mitarbeitenden und repräsentiert Lengerich. Er ist Vorsitzender des Stadtrates sowie Mitglied in mehreren Aufsichtsrats- und Verwaltungsräten.
Kontakt
Bürgermeister
Wilhelm Möhrke
Tel: 05481 33-421
Fax: 05481 33-7421
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Was sind die Aufgaben von einem Bürgermeister bzw. einer Bürgermeisterin?
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einer Gemeinde muss doppelt arbeiten. Denn das Amt bringt zum einen den Vorsitz des Gemeinderates mit sich, außerdem aber die Leitung der Verwaltung. Diese Doppelbelastung wird immerhin durch eine Festanstellung kompensiert - als Hauptverwaltungsbeamte/r. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Der offizielle Titel
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet der offizielle Titel des direkt gewählten Bürgermeisteramtes einer kreisfreien Stadt. Drei bis vier weitere stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen dazu, die aber nicht direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.
Der Vorsitz im Gemeinderat ist ein wichtiges Amt der Gemeinde. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist „kraft Gesetzes" auch Mitglied des Gemeinderats - mit Stimmrecht. Wenn es bei Abstimmungen der gewählten Ratsmitglieder im Rat unentschieden steht, gibt also die Stimme der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters den Ausschlag.
Der Vorsitz im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert, gehört ebenfalls zum Bürgermeisteramt.
Leitung der Verwaltung
Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind in zweiter Funktion für die Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig. Dazu gehört die Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Gemeinde, aber auch die persönliche Übernahme einzelner Aufgaben. Außerdem gehört zum Amt die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Dingen.
Repräsentative Aufgaben
Natürlich muss die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auch nach außen repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln, verdiente Bürgerinnen und Bürger festlich ehren – auch das gehört zu den Amtsaufgaben.
Mehr Infos zum Bürgermeisteramt
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (https://www.politische-bildung.nrw.de/wir-partner/themen/kommunalwahlen-nrw-2020/info/funktion-buergermeister)
Und wie sieht das konkret in Lengerich aus?
Die Stadt Lengerich ist in vielerlei Hinsicht besonders: Die Bürgerschaft ist Trägerin der eigenen Stadtsparkasse Lengerich, an den Stadtwerken Lengerich wird die Mehrheit der Anteile mittelbar gehalten und es gibt zahlreiche öffentlich- und privat-rechtliche Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist – viele davon in interkommunaler Zusammenarbeit.
Wenn die Stadt an einer Gesellschaft beteiligt ist, dann trägt sie dafür auch Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessen der Lengericher Bürgerinnen und Bürger in den Aufsichts-, Kontroll- und Verwaltungsgremien sowie in den Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen vertreten sind. Diese Vertretung übernimmt regelmäßig der Bürgermeister kraft seines Amtes oder durch besonderen Beschluss des Stadtrates.
Die folgende Tabelle macht sehr gut deutlich, in wie vielen Gremien Lengerichs Bürgermeister Wilhelm Möhrke vertreten ist und welche Funktion er jeweils innehat:
politische Gremien
Organisation | Gremium | Funktion | Grundlage |
---|---|---|---|
Stadt Lengerich | Stadtrat | Mitglied | qua Amt |
Stadt Lengerich | Stadtrat | Vorsitzender | qua Amt |
Stadt Lengerich | Haupt- und Finanzausschuss | Mitglied | qua Amt |
Stadt Lengerich | Haupt- und Finanzausschuss | Vorsitzender | qua Amt |
Stadt Lengerich | Wahlausschuss | Wahlleiter | qua Amt |
öffentlich-rechtliche Gesellschaften
Organisation | Gremium | Funktion | Grundlage |
---|---|---|---|
Deutsch-niederländischer | Verbandsversammlung | Mitglied | Zweckverbandssatzung |
Fluglärmkommission des | Fluglärmkommission des | Mitglied | Luftverkehrsgesetz |
Kulturforum, | Kuratorium | Mitglied | Stiftungssatzung |
Stadtsparkasse Lengerich | Verwaltungsrat | Mitglied | Sparkassengesetz |
Stadtsparkasse Lengerich | Verwaltungsrat | Vorsitzendes | Sparkassengesetz |
Stadtsparkasse Lengerich | Risikoausschuss | Vorsitzendes | Sparkassengesetz |
Stadtsparkasse Lengerich | Bilanzprüfungsausschuss | Vorsitzendes | Sparkassengesetz |
Volkshochschule Lengerich (Westf.) | Zweckverbands-versammlung | Mitglied | Zweckverbandssatzung |
Volkshochschule Lengerich (Westf.) | Zweckverbands-versammlung | Verbands-vorsteher | Zweckverbandssatzung |
Wasserversorgungsverband | Zweckverbands-versammlung | Mitglied | Zweckverbandssatzung |
Wasserversorgungsverband | Zweckverbands-versammlung | Erster stellv. | Zweckverbandssatzung |
Wasserversorgungsverband | Vorstand | Mitglied | Zweckverbandssatzung |
Westf.-Lipp. | Verbandsversammlung | | Satzung des Westf.-Lipp. |
Wohnungsbaugenossenschaft | Aufsichtsrat | Vorsitzender | |
Zweckverband Gesamtschule | Zweckverbands-versammlung | Mitglied | Zweckverbandssatzung |
Zweckverband Gesamtschule | Zweckverbands-versammlung | Verbands-vorsteher | Zweckverbandssatzung |
Zweckverband Musikschule | Zweckverbands-versammlung | Mitglied | Zweckverbandssatzung |
Zweckverband Musikschule | Zweckverbands-versammlung | Verbands-vorsteher | Zweckverbandssatzung |
privatrechtliche Gesellschaften
Organisation | Gremium | Funktion | Grundlage |
---|---|---|---|
Bäder- und Wasser GmbH | Aufsichtsrat | Mitglied | Gesellschaftsvertrag |
Bäder- und Wasser GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | Gesellschaftsvertrag |
Bäder- und Wasser GmbH | Gesellschafter-versammlung | Mitglied | Gesellschaftsvertrag |
Bäder- und Wasser GmbH | Gesellschafter-versammlung | Vorsitzender | Gesellschaftsvertrag |
Lengerich Marketing GmbH | Gesellschafter-versammlung | Mitglied | Gesellschaftsvertrag |
Lengericher Grundstücks- und Erschließungs-GmbH | Gesellschafter-versammlung | Vorsitzender | Gesellschaftsvertrag |
Saerbecker Ver- und | Gesellschafter-versammlung | Mitglied | Gesellschaftsvertrag |
Stadtwerke Lengerich GmbH | Aufsichtsrat | Mitglied | Gesellschaftsvertrag |
Stadtwerke Lengerich GmbH | Aufsichtsrat | Vorsitzender | Gesellschaftsvertrag |
Stadtwerke Lengerich GmbH | Gesellschafter-versammlung | Mitglied | Gesellschaftsvertrag qua Ratsbeschluss |
Teutoburger Planungs- und | Gesellschafter-versammlung | Mitglied | Gesellschaftsvertrag qua Ratsbeschluss |
Wohnungsbaugenossenschaft | Aufsichtsrat | Vorsitzender |
Stiftungen
Organisation | Gremium | Funktion | Grundlage |
---|---|---|---|
Bürgerstiftung Gempt | Stiftungsrat | Mitglied | Stiftungssatzung |
Bürgerstiftung Gempt | Stiftungsversammlung | Ständiges | Stiftungssatzung |
Kulturforum, | Kuratorium | Mitglied | Stiftungssatzung |
Vereine
Organisation | Gremium | Funktion | Grundlage |
---|---|---|---|
Heimatverein Lengerich e.V. | Beirat | Mitglied | Vereinssatzung |
Städte- und Gemeindebund NRW | Mitgliederversammlung | Mitglied | Vereinssatzung |
Tecklenburger Land Tourismus e.V. | Mitgliederversammlung | Mitglied | Vereinssatzung |
Tecklenburger Land Tourismus e.V. | Vorstand | Vorsitzender | Vereinssatzung |
Lokale Aktionsgruppe (LAG) | Mitgliederversammlung | Mitglied | Vereinssatzung |
Lokale Aktionsgruppe (LAG) | Erweiterter Vorstand | stellv. Mitglied | Vereinssatzung |
Verein zur Förderung der Freundschaft der Partnerstädte Lengerich und Warta | Mitgliederversammlung | Mitglied | qua Amt |
Verein zur Förderung der Freundschaft zwischen den Städten Lengerich und Wapakoneta e. V. | Beirat | Mitglied | qua Amt |
Hinweise:
- Vertretungen „Qua Amt“ erfordern regelmäßig einen Beschluss. Dieser ist jedoch in den meisten Fällen obligatorisch zu fassen, da es gesetzlich/satzungsgemäß vorgegeben ist; z.B. aufgrund § 113 GO NRW.
- Verbandsvorsteher/-innen sind gem. Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamt/-innen (oder leitender Bediensteter) zu wählen.