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Politik

Bürgermeister

Seit Oktober 2015 leitet Wilhelm Möhrke als hauptamtlicher Bürgermeister die Geschäfte der Stadt Lengerich. Er ist gemäß § 63 GO NRW der gesetzliche Vertreter der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Wir stellen Bürgermeister Wilhelm Möhrke vor

Wilhelm Möhrke ist seit dem 21. Oktober 2015 Bürgermeister der Stadt Lengerich.
Geboren im Februar 1952 hat er nach der schulischen Laufbahn in Lengerich und auf dem Gymnasium in Tecklenburg bis heute seinen Lebensmittelpunkt in unserer Stadt.
Seine Lehre zum Apotheker hat er erfolgreich in Osnabrück abgeschlossen, bevor er zum Studium der Pharmazie in Münster angetreten ist.

Nach Abschluss des Studiums hat Wilhelm Möhrke im Jahr 1978 seine eigene Apotheke in Lengerich eröffnet. Diese hat er bis ins Jahr 2016 selbstständig geführt.
Schon immer war er engagiert in und für „sein“ Lengerich, so dass er Jahr 1995 mit weiteren 34 Mitstreitenden den Verein „Offensive Lengerich e.V.“ ins Leben gerufen und viel für Lengerich bewegt hat.

Als Bürgermeister übernimmt er seit 2015 die Leitung der Stadtverwaltung mit ca. 300 Mitarbeitenden und repräsentiert Lengerich. Er ist Vorsitzender des Stadtrates sowie Mitglied in mehreren Aufsichtsrats- und Verwaltungsräten.

Kontakt

Bürgermeister
Wilhelm Möhrke

Tel: 05481 33-421
Fax: 05481 33-7421
wmhrklngrchd

Was sind die Aufgaben von einem Bürgermeister bzw. einer Bürgermeisterin?

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einer Gemeinde muss doppelt arbeiten. Denn das Amt bringt zum einen den Vorsitz des Gemeinderates mit sich, außerdem aber die Leitung der Verwaltung. Diese Doppelbelastung wird immerhin durch eine Festanstellung kompensiert - als Hauptverwaltungsbeamte/r. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Der offizielle Titel
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet der offizielle Titel des direkt gewählten Bürgermeisteramtes einer kreisfreien Stadt. Drei bis vier weitere stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen dazu, die aber nicht direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.

Vorsitz im Gemeinderat
Der Vorsitz im Gemeinderat ist ein wichtiges Amt der Gemeinde. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist „kraft Gesetzes" auch Mitglied des Gemeinderats - mit Stimmrecht. Wenn es bei Abstimmungen der gewählten Ratsmitglieder im Rat unentschieden steht, gibt also die Stimme der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters den Ausschlag.
Der Vorsitz im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert, gehört ebenfalls zum Bürgermeisteramt.

Leitung der Verwaltung
Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind in zweiter Funktion für die Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig. Dazu gehört die Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Gemeinde, aber auch die persönliche Übernahme einzelner Aufgaben. Außerdem gehört zum Amt die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Dingen.

Repräsentative Aufgaben
Natürlich muss die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auch nach außen repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln, verdiente Bürgerinnen und Bürger festlich ehren – auch das gehört zu den Amtsaufgaben.

Mehr Infos zum Bürgermeisteramt
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (https://www.politische-bildung.nrw.de/wir-partner/themen/kommunalwahlen-nrw-2020/info/funktion-buergermeister)

Und wie sieht das konkret in Lengerich aus?

Die Stadt Lengerich ist in vielerlei Hinsicht besonders: Die Bürgerschaft ist Trägerin der eigenen Stadtsparkasse Lengerich, an den Stadtwerken Lengerich wird die Mehrheit der Anteile mittelbar gehalten und es gibt zahlreiche öffentlich- und privat-rechtliche Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist – viele davon in interkommunaler Zusammenarbeit.

Wenn die Stadt an einer Gesellschaft beteiligt ist, dann trägt sie dafür auch Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessen der Lengericher Bürgerinnen und Bürger in den Aufsichts-, Kontroll- und Verwaltungsgremien sowie in den Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen vertreten sind. Diese Vertretung übernimmt regelmäßig der Bürgermeister kraft seines Amtes oder durch besonderen Beschluss des Stadtrates.

Die folgende Tabelle macht sehr gut deutlich, in wie vielen Gremien Lengerichs Bürgermeister Wilhelm Möhrke vertreten ist und welche Funktion er jeweils innehat:

politische Gremien

Organisation

Gremium

Funktion

Grundlage

Stadt Lengerich

Stadtrat

Mitglied

qua Amt

Stadt Lengerich

Stadtrat

Vorsitzender

qua Amt

Stadt Lengerich

Haupt- und Finanzausschuss

Mitglied

qua Amt

Stadt Lengerich

Haupt- und Finanzausschuss

Vorsitzender

qua Amt

Stadt Lengerich

Wahlausschuss

Wahlleiter

qua Amt

öffentlich-rechtliche Gesellschaften

Organisation

Gremium

Funktion

Grundlage

Deutsch-niederländischer
Zweckverband EUREGIO

Verbandsversammlung

Mitglied

Zweckverbandssatzung
qua Ratsbeschluss

Fluglärmkommission des
Flughafens
Münster/Osnabrück

Fluglärmkommission des
Flughafens
Münster/Osnabrück

Mitglied

Luftverkehrsgesetz
qua Amt

Kulturforum,
Stiftung der Stadtsparkasse
Lengerich

Kuratorium

Mitglied

Stiftungssatzung
qua Funktion Vorsitzender
Verwaltungsrat

Stadtsparkasse Lengerich

Verwaltungsrat

Mitglied

Sparkassengesetz
qua Amt

Stadtsparkasse Lengerich

Verwaltungsrat

Vorsitzendes
Mitglied

Sparkassengesetz
qua Funktion Vorsitzender
Verwaltungsrat

Stadtsparkasse Lengerich

Risikoausschuss

Vorsitzendes
Mitglied

Sparkassengesetz
qua Funktion Vorsitzender
Verwaltungsrat

Stadtsparkasse Lengerich

Bilanzprüfungsausschuss

Vorsitzendes
Mitglied

Sparkassengesetz
qua Funktion Vorsitzender
Verwaltungsrat

Volkshochschule Lengerich (Westf.)

Zweckverbands-versammlung

Mitglied

Zweckverbandssatzung
qua Ratsbeschluss

Volkshochschule Lengerich (Westf.)

Zweckverbands-versammlung

Verbands-vorsteher

Zweckverbandssatzung
qua Beschluss Zweck-verbandsversammlung

Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land

Zweckverbands-versammlung

Mitglied

Zweckverbandssatzung
qua Ratsbeschluss

Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land

Zweckverbands-versammlung

Erster stellv.
Verbands-vorsteher

Zweckverbandssatzung
qua Beschluss Zweck-verbandsversammlung

Wasserversorgungsverband
Tecklenburger Land

Vorstand

Mitglied

Zweckverbandssatzung
qua Beschluss Zweck-verbandsversammlung

Westf.-Lipp.
Sparkassenverband

Verbandsversammlung


Satzung des Westf.-Lipp.
Sparkassen- und Giroverbandes
qua Amt

Wohnungsbaugenossenschaft
Lengerich eG

Aufsichtsrat

Vorsitzender


Zweckverband Gesamtschule
Lengerich/Tecklenburg

Zweckverbands-versammlung

Mitglied

Zweckverbandssatzung
qua Ratsbeschluss

Zweckverband Gesamtschule
Lengerich/Tecklenburg

Zweckverbands-versammlung

Verbands-vorsteher

Zweckverbandssatzung
qua Beschluss
Zweckverbandsversammlung

Zweckverband Musikschule
Tecklenburger Land

Zweckverbands-versammlung

Mitglied

Zweckverbandssatzung
qua Ratsbeschluss

Zweckverband Musikschule
Tecklenburger Land

Zweckverbands-versammlung

Verbands-vorsteher

Zweckverbandssatzung
qua Beschluss
Zweckverbandsversammlung

privatrechtliche Gesellschaften

Organisation

Gremium

Funktion

Grundlage

Bäder- und Wasser GmbH

Aufsichtsrat

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
qua Amt

Bäder- und Wasser GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Gesellschaftsvertrag
Beschluss Aufsichtsrat

Bäder- und Wasser GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
qua Ratsbeschluss

Bäder- und Wasser GmbH

Gesellschafter-versammlung

Vorsitzender

Gesellschaftsvertrag
qua Funktion Aufsichtsratsvorsitzender

Lengerich Marketing GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
qua Amt

Lengericher Grundstücks- und Erschließungs-GmbH

Gesellschafter-versammlung

Vorsitzender

Gesellschaftsvertrag
qua Amt

Saerbecker Ver- und
Entsorgungsgesellschaft mbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
Beschluss Aufsichtsrat als Vertreter der Stadtwerke Lengerich GmbH

Stadtwerke Lengerich GmbH

Aufsichtsrat

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
qua Amt

Stadtwerke Lengerich GmbH

Aufsichtsrat

Vorsitzender

Gesellschaftsvertrag
Beschluss Aufsichtsrat

Stadtwerke Lengerich GmbH

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
qua Ratsbeschluss

Teutoburger Planungs- und
Dienstleistungsgesellschaft mbh

Gesellschafter-versammlung

Mitglied

Gesellschaftsvertrag
qua Ratsbeschluss

Wohnungsbaugenossenschaft
Lengerich eG

Aufsichtsrat

Vorsitzender


Stiftungen

Organisation

Gremium

Funktion

Grundlage

Bürgerstiftung Gempt

Stiftungsrat

Mitglied

Stiftungssatzung
qua Ratsbeschluss

Bürgerstiftung Gempt

Stiftungsversammlung

Ständiges
Mitglied

Stiftungssatzung
qua Amt

Kulturforum,
Stiftung der
Stadtsparkasse Lengerich

Kuratorium

Mitglied

Stiftungssatzung
qua Funktion
Vorsitzender Verwaltungsrat

Vereine

Organisation

Gremium

Funktion

Grundlage

Heimatverein Lengerich e.V.

Beirat

Mitglied

Vereinssatzung
qua Amt

Städte- und Gemeindebund NRW

Mitgliederversammlung

Mitglied

Vereinssatzung
qua Ratsbeschluss

Tecklenburger Land Tourismus e.V.

Mitgliederversammlung

Mitglied

Vereinssatzung
qua Amt

Tecklenburger Land Tourismus e.V.

Vorstand

Vorsitzender

Vereinssatzung
qua Beschluss
Mitgliederversammlung

Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Tecklenburger Land e.V.

Mitgliederversammlung

Mitglied

Vereinssatzung
qua Amt

Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Tecklenburger Land e.V.

Erweiterter Vorstand

stellv. Mitglied
(für Tecklenburger Land Tourismus e.V.)

Vereinssatzung
qua Beschluss
Mitgliederversammlung

Verein zur Förderung der Freundschaft der Partnerstädte Lengerich und Warta

Mitgliederversammlung

Mitglied

qua Amt

Verein zur Förderung der Freundschaft zwischen den Städten Lengerich und Wapakoneta e. V.

Beirat

Mitglied

qua Amt

Hinweise:

  • Vertretungen „Qua Amt“ erfordern regelmäßig einen Beschluss. Dieser ist jedoch in den meisten Fällen obligatorisch zu fassen, da es gesetzlich/satzungsgemäß vorgegeben ist; z.B. aufgrund § 113 GO NRW.
  • Verbandsvorsteher/-innen sind gem. Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamt/-innen (oder leitender Bediensteter) zu wählen.

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