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Politik

Bürgermeister

Seit dem 01. November 2025 leitet Björn Schilling als hauptamtlicher Bürgermeister die Geschäfte der Stadt Lengerich. Er ist gemäß § 63 GO NRW der gesetzliche Vertreter der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Was sind die Aufgaben von einem Bürgermeister bzw. einer Bürgermeisterin?

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einer Gemeinde muss doppelt arbeiten. Denn das Amt bringt zum einen den Vorsitz des Gemeinderates mit sich, außerdem aber die Leitung der Verwaltung. Diese Doppelbelastung wird immerhin durch eine Festanstellung kompensiert - als Hauptverwaltungsbeamte/r. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Der offizielle Titel
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet der offizielle Titel des direkt gewählten Bürgermeisteramtes einer kreisfreien Stadt. Drei bis vier weitere stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommen dazu, die aber nicht direkt, sondern vom Gemeinderat gewählt werden.

Vorsitz im Gemeinderat
Der Vorsitz im Gemeinderat ist ein wichtiges Amt der Gemeinde. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist „kraft Gesetzes" auch Mitglied des Gemeinderats - mit Stimmrecht. Wenn es bei Abstimmungen der gewählten Ratsmitglieder im Rat unentschieden steht, gibt also die Stimme der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters den Ausschlag.
Der Vorsitz im Hauptausschuss des Gemeinderats, der die Arbeit der anderen Ausschüsse koordiniert, gehört ebenfalls zum Bürgermeisteramt.

Leitung der Verwaltung
Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind in zweiter Funktion für die Ausführung der Ratsbeschlüsse zuständig. Dazu gehört die Aufsicht über die laufenden Geschäfte der Gemeinde, aber auch die persönliche Übernahme einzelner Aufgaben. Außerdem gehört zum Amt die Vertretung der Gemeinde in rechtlichen Dingen.

Repräsentative Aufgaben
Natürlich muss die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auch nach außen repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln, verdiente Bürgerinnen und Bürger festlich ehren – auch das gehört zu den Amtsaufgaben.

Mehr Infos zum Bürgermeisteramt
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (https://www.politische-bildung.nrw.de/wir-partner/themen/kommunalwahlen-nrw-2020/info/funktion-buergermeister)

Und wie sieht das konkret in Lengerich aus?

Die Stadt Lengerich ist in vielerlei Hinsicht besonders: Die Bürgerschaft ist Trägerin der eigenen Stadtsparkasse Lengerich, an den Stadtwerken Lengerich wird die Mehrheit der Anteile mittelbar gehalten und es gibt zahlreiche öffentlich- und privat-rechtliche Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist – viele davon in interkommunaler Zusammenarbeit.

Wenn die Stadt an einer Gesellschaft beteiligt ist, dann trägt sie dafür auch Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, dass die Interessen der Lengericher Bürgerinnen und Bürger in den Aufsichts-, Kontroll- und Verwaltungsgremien sowie in den Mitglieder- und Gesellschafterversammlungen vertreten sind. Diese Vertretung übernimmt regelmäßig der Bürgermeister kraft seines Amtes oder durch besonderen Beschluss des Stadtrates.

Die folgende Tabelle macht sehr gut deutlich, in wie vielen Gremien Lengerichs Bürgermeister Wilhelm Möhrke vertreten ist und welche Funktion er jeweils innehat:

politische Gremien

Organisation

Gremium

Funktion

Grundlage

Stadt Lengerich

Stadtrat

Mitglied

qua Amt

Stadt Lengerich

Stadtrat

Vorsitzender

qua Amt

Stadt Lengerich

Haupt- und Finanzausschuss

Mitglied

qua Amt

Stadt Lengerich

Haupt- und Finanzausschuss

Vorsitzender

qua Amt

Stadt Lengerich

Wahlausschuss

Wahlleiter

qua Amt

Hinweise:

  • Vertretungen „Qua Amt“ erfordern regelmäßig einen Beschluss. Dieser ist jedoch in den meisten Fällen obligatorisch zu fassen, da es gesetzlich/satzungsgemäß vorgegeben ist; z.B. aufgrund § 113 GO NRW.
  • Verbandsvorsteher/-innen sind gem. Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamt/-innen (oder leitender Bediensteter) zu wählen.

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