Wahlen
Formular für Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer
Sie möchten uns gerne bei den Kommunalwahlen am 14.09.2025 und/oder ggfls. bei einer Stichwahl am 28.09.2025 unterstützen? Dann melden Sie sich gerne als freiwillige Wahlhelferin / freiwilliger Wahlhelfer beim Wahlamt der Stadt Lengerich. Dazu füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden es an wahlamt@lengerich.de oder geben das ausgefüllte Formular in der Stadtverwaltung, Tecklenburger Str. 2 - Wahlamt - ab. Wir freuen uns auf Sie!
Wahlbezirkseinteilung
Die Wahlbezirke der Stadt Lengerich können Sie auch im Geodatenatlas des Kreis Steinfurt einsehen:
Alles Wichtige zur politischen Beteiligung
- Voraussichtlich wird die Neuwahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sein. Mit ihren beiden Stimmen haben Wahlberechtigte die Möglichkeit zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und der Landesliste einer Partei.
- Kommunalwahlen sind besonders, denn es handelt sich hier nicht um eine einzige Wahl, sondern um viele einzelne Wahlen. Da die Kommunalwahlen auf Gemeinde- und auf Kreisebene zeitgleich stattfinden, spricht man auch von „verbundenen Wahlen“.
- Am 15. Mai 2022 wird in NRW der 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Mit ihren beiden Stimmen haben Wahlberechtigte die Möglichkeit zur Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) und der Landesliste einer Partei (Zweitstimme).