Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, in welchem Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises Sie an der Urnenwahl teilnehmen können.
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Wahlkreiseinteilung
Der Kreis Steinfurt gliedert sich in drei Wahlkreise mit unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerbern für den Bundestag (Wahlkreisabgeordnete). Die Stadt Lengerich gehört dem Wahlkreis 127 – Steinfurt III an.
Wahlkreisnummer | Wahlkreisbezeichnung | Zugehörige Gemeinden
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123 | Steinfurt I – Borken I | vom Kreis Steinfurt die Gemeinden Horstmar, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen,
vom Kreis Borken die Gemeinden Ahaus, Gronau (Westf.), Heek, Legden und Schöppingen |
126 | Coesfeld – Steinfurt II | Kreis Coesfeld,
vom Kreis Steinfurt die Gemeinden Altenberge, Laer und Nordwalde |
127 | Steinfurt III | vom Kreis Steinfurt die Gemeinden Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln |
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.
Der einfachste Weg ist sicherlich die Online-Beantragung. Hierzu füllen Sie entweder das Online-Formular aus, welches Sie auf der Homepage der Stadt Lengerich finden (ab dem 20.01.2025 unter www.lengerich.de / Startseite) oder Sie scannen den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code ein, der Sie direkt zu diesem digitalen Formular weiterleitet.
Ebenso ist es für die Wählerinnen und Wähler möglich, den ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen. In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig auf dem Postwege übersandt.
Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2).
Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro auch ohne vorherige Terminanmeldung besuchen.
Das Briefwahlbüro öffnet ab dem 06. Februar 2025 zu folgenden Zeiten:
Mo. – Fr. | 08.30 Uhr – 12.30 Uhr |
Mo. – Mi. | 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Do. | 14.00 Uhr – 17.30 Uhr |
Freitag, 21.02.2025 | 08.30 Uhr – 15.00 Uhr |
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag. Dieser wird sobald als möglich auf der Startseite dieser Homepage freigeschaltet.
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.
Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Lengerich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Antragstellung per E-Mail ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief für die Bundestagswahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Lengerich spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 20.02.2025) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwählende können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die Wählerin / der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Lengerich. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der Briefwähler.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.“
Wahlberechtigte ohne Wohnung in Deutschland werden nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag ist förmlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu stellen. Die zuständige Gemeinde ist in der Regeln die Fortzugsgemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz in Deutschland bestand.
Sobald Sie als Auslandsdeutsche / als Auslandsdeutscher in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, werden Ihnen direkt der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgestellt und an die im Antrag angegebene Versandadresse verschickt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung nicht nur den Stichtag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis, sondern insbesondere auch die unterschiedlichen Laufzeiten der internationalen Postwege; auch für die Briefwahlunterlagen und den Rückversand des Wahlbriefes.
Weitere Informationen zur Wahlberechtigung für sog. Auslandsdeutsche sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Wahlamt der Stadt Lengerich oder beim Bundeswahlleiter.
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Lengerich zur Bundestageswahl 2025:
Weitere Bekanntmachungen, Verordnungen und Erlasse des Bundeswahlleiters, des Landeswahlleiters oder des Kreiswahlleiters sowie sonstige wahlrechtliche Vorschriften finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Diese wurden unter dem Reiter „Links“ für Sie verlinkt.