Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Open STreet Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Politik

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen sind besonders, denn es handelt sich hier nicht um eine einzige Wahl, sondern um viele einzelne Wahlen. Da die Kommunalwahlen auf Gemeinde- und auf Kreisebene zeitgleich stattfinden, spricht man auch von „verbundenen Wahlen“.

Allgemeine Informationen

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 in NRW statt.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen zusätzlich mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (also der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Nach dem amtlichen Stichtag zur Eintragung aller wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis (03.08.2025) wird die Produktion der Wahlbenachrichtigungsbriefe beginnen. Mit diesen Briefen werden Wahlberechtigte nicht nur über die Wahl informiert (Wahlrecht, Wahltermin, Wahllokal), sondern erhalten gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zur Teilnahme an der Briefwahl übersandt.

Alle Wahlberechtigten erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Meldeadresse zugeschickt (in der Zweit vom 04. bis zum 24.08.2025). Im Zweifel kann beim Wahlamt der Stadt Lengerich nachgefragt werden, ob man im Wählerverzeichnis steht.

Das Briefwahlbüro der Stadt Lengerich wird am 13.08.2025 im Gebäude der Lengericher Stadtverwaltung um 8.30 Uhr seine Türen öffnen. Zudem besteht vorab die Möglichkeit zur Online-Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Nähere Informationen dazu unter dem Reiter „Briefwahl“.

Informationen des Wahlamtes

Ergebnisse vergangener Kommunalwahlen

Wir beraten Sie gerne!

Das Wahlamt im Bürgermeisterbüro der Stadt Lengerich steht Ihnen mit Rat und Tat bei Ihren individuellen Fragen zur Seite. Sprechen Sie uns an:

Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zur Wahl sowie die Organisation der Wahlhelfenden

Jesscia Cermann
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich

Tel: 05481 33-418
Fax: 05481 33-7418
jcrmnnlngrchd

Ansprechpartnerin für die Organisation der Wahllokale sowie das Briefwahlbüro

Ina Franke
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich

Tel: 05481 33-444
Fax: 05481 33-7444
frnklngrchd

Diese Themen könnten Sie auch interessieren