Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, in welchem Wahlbezirk innerhalb des Wahlgebietes der Stadt Lengerich Sie an der Urnenwahl teilnehmen können.
Wahlgebietseinteilung
Die 31 Kreiswahlbezirke für die Kreistagswahlen wurden am 24.03.2025 vom Wahlausschuss des Kreises Steinfurt gebildet. Eine Auflistung der Kreiswahlbezirke können Sie hier einsehen.
| Nr. Kreiswahlbezirk | Wahlkreisbezeichnung | Zugehörige Wahlbezirke |
|---|
| 20 | Lengerich | 0100: Sporthalle Kirchpatt I - 0200: Sporthalle Kirchpatt II - 0300: Altenzentrum Haus Widum/Südgarten - 0400: Schule in der Widum, 0500: Ledder Werkstätten Jahnstraße, 0600: Senioren-Zentrum-Gempt, 0800: Grundschule Intrup, 0900: Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg, 1300: Waldhotel Hilgemann, 1400: Grundschule Stadtfeldmark, 1600: Scheibenstand SV Wechte |
| 21 | Lengerich / Lienen | 0700: Kath. Gemeindehaus St. Margareta, 1000: Hannah-Arendt-Gymnasium (Mensa), 1100: Grundschule Hohne, 1200: Schützenhalle an der Knemühle |
| 22 | Ibbenbüren / Lengerich / Tecklenburg | 1501: Ledder Werkstätten Ladberger Straße, 1502: Bodelschwingh-Kindergarten |
Die 16 Wahlbezirke für die Stadt Lengerich wurden am 07.01.2025 vom Wahlausschuss der Stadt Lengerich gebildet. Eine Auflistung der Wahlbezirke können Sie hier einsehen.
| Nr. Wahlbezirk | Bezeichnung Wahlbezirk |
|---|
| 0100 | Sporthalle Kirchpatt I |
| 0200 | Sporthalle Kirchpatt II |
| 0300 | Altenzentrum Haus Widum/Südgarten |
| 0400 | Schule in der Widum |
| 0500 | Ledder Werkstätten Jahnstraße |
| 0600 | Senioren-Zentrum-Gempt |
| 0700 | Kath. Gemeindehaus St. Margareta |
| 0800 | Grundschule Intrup |
| 0900 | Gesamtschule Lengerich/Tecklenburg |
| 1000 | Hannah-Arendt-Gymnasium (Mensa) |
| 1100 | Grundschule Hohne |
| 1200 | Schützenhalle an der Knemühle |
| 1300 | Waldhotel Hilgemann |
| 1400 | Grundschule Stadtfeldmark |
| 1501 | Ledder Werkstätten Ladberger Straße |
| 1502 | Bodelschwingh-Kindergarten |
| 1600 | Scheibenstand SV Wechte |
Die digitale Darstellung aller Wahlbezirke (auch die der Stadt Lengerich) ist im GeoDatenAtlas des Kreises Steinfurt zu finden.
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.
Der einfachste Weg ist sicherlich die Online-Beantragung. Hierzu füllen Sie entweder das Online-Formular aus, welches Sie auf der Homepage der Stadt Lengerich finden (direkt über den unten stehenden Link) oder Sie scannen den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code ein, der Sie direkt zu diesem digitalen Formular weiterleitet.
Ebenso ist es für die Wählerinnen und Wähler möglich, den ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen. In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig auf dem Postwege übersandt.
Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2).
Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro auch ohne vorherige Terminanmeldung besuchen.
Das Briefwahlbüro öffnet ab dem 13. August 2025 zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten:
| Mo. – Fr. | 08.30 Uhr – 12.30 Uhr |
| Mo. – Mi. | 14.00 Uhr – 16.00 Uhr |
| Do. | 14.00 Uhr – 17.30 Uhr |
| Freitag, 12.09.2025 | 08.30 Uhr – 15.00 Uhr |
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag (LInk siehe oben).
Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.
Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich bei der Stadt Lengerich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bei Antragstellung per E-Mail ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief für die Kommunalwahlen muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Lengerich spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 11.09.2025) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwählende können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die Wählerin / der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Lengerich. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der Briefwähler.