Infos und Kontakte für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer

(Kurzarbeitergeld, Verdienstausfälle bei Quarantäne, Liquiditätsengpässe, etc.)

  • Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld
    Wie Sie als Unternehmen Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden und was Sie dafür wissen müssen finden Sie im Merkblatt 8a Kurzarbeitergeld oder unter https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
    Für die Agentur für Arbeit Rheine wurde folgende Internetseite eingerichtet: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rheine/kug
    Für allgemeine Anfragen steht Ihnen der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter den bekannten Telefonnummern der bekannten Ansprechpartner oder unter der allgemeinen Arbeitgeber-Hotline Nummer 0800-4555520 zur Verfügung.
     
  • Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist
    Um eine weitere Ausbreitung des auch in Deutschland festgestellten Corona-Virus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Im Kreis Steinfurt entschädigt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
    Die Pressemitteilung des LWL: https://www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?urlID=50337
    Der Link zum LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht: https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/
     
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Unternehmen werden bei Liquiditätsproblemen mit verschiedenen Programmen unterstützt:
    Informationen und Unterstützung für Unternehmen
     
  • IHK Nord Westfalen informiert zum Coronavirus
    Informationen zum Coronavirus

Selbstständige und Kleinunternehmer können SGB II-Leistungen erhalten

Jobcenter hilft wirtschaftlich schwierige Situation zu überbrücken

Besonders Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer trifft die aktuelle Krisensituation aufgrund der Corona-Pandemie hart. Aufträge bleiben weg, Quarantänemaßnahmen werden ergriffen sowie Schulen und Kitas geschlossen. Selbstständige kommen bei der Betreuung ihrer Kinder in Schwierigkeiten und Kleinunternehmer müssen um die Auftragslage und Mitarbeiter bangen. All dies führt dazu, dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.

Bevor sie vor dem wirtschaftlichen Aus stehen, haben Selbstständige jedoch die Möglichkeit auch kurzfristig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantragen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies können sie im Kreis Steinfurt mit ihrer jeweiligen Kommune vor Ort klären.

Auch wenn die Verwaltungen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit für den Besuchsverkehr geschlossen sein sollten, sind die Mitarbeitenden aber telefonisch erreichbar und beraten die Betroffenen gerne. Aktuelle Regelungen zur Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Kommune.

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