Das ist alles untersagt

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen
    • Ausnahmen:
      • Verwandte, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
      • Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen
      • Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen
      • Nutzung des ÖPNV
      • Beerdigungen (nur im engsten Familienkreis)
         
  • Der Betrieb von
    • Restaurants
    • Gaststätten
    • Imbissen
    • Mensen
    • Kantinen (gilt nicht für Betriebskantinen)
       
  • Der Betrieb von
    • Friseuren
    • Nagelstudios
    • Tätowierern
    • Massagesalons
    • Autohandel


(gilt ab dem 23.03.2020 bis zum 19.04.2020)

(Quelle: land.nrw)