Das ist alles untersagt
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen
- Ausnahmen:
- Verwandte, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
- Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen
- Zwingend notwendige Zusammenkünfte aus gesellschaftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen
- Nutzung des ÖPNV
- Beerdigungen (nur im engsten Familienkreis)
- Ausnahmen:
- Der Betrieb von
- Restaurants
- Gaststätten
- Imbissen
- Mensen
- Kantinen (gilt nicht für Betriebskantinen)
- Der Betrieb von
- Friseuren
- Nagelstudios
- Tätowierern
- Massagesalons
- Autohandel
(gilt ab dem 23.03.2020 bis zum 19.04.2020)
(Quelle: land.nrw)