Ausübung des Wahlrechts durch Unionsbürger*innen

Zur Europawahl sind auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt.

Automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen werden diejenigen Unionsbürger*innen, die bereits bei den letzten Europawahlen einen Antrag auf Eintragung gestellt haben. Diese Personengruppe erhält auch automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Alle anderen wahlberechtigten Unionsbürger*innen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dieser Antrag ist auf einem amtlichen Vordruck zu stellen, den Sie beim Wahlamt erhalten oder hier als pdf-Datei downloaden können. Letzter Eintragungstag ist der 5. Mai 2019.