Wahlvorstand

Für jeden (Brief) Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus

  • dem Wahlvorsteher / der Wahlvorsteherin
  • dem stellvertretenden Wahlvorsteher / der stellvertretenden Wahlvorsteherin
  • dem Schriftführer / der Schriftführerin
  • dem stellvertretenden Schriftführer / der stellvertretenden Schriftführerin
  • 2 Beisitzern / Beisitzerinnen


Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte verpflichtet.