Wahlvorstand
Für jeden (Brief) Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus Wahlberechtigten, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
- dem Wahlvorsteher / der Wahlvorsteherin
- dem stellvertretenden Wahlvorsteher / der stellvertretenden Wahlvorsteherin
- dem Schriftführer / der Schriftführerin
- dem stellvertretenden Schriftführer / der stellvertretenden Schriftführerin
- 2 Beisitzern / Beisitzerinnen
Zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlvorstandsmitglied ist grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte verpflichtet.