Widerspruchsrechte

Das Bürgerbüro darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. Dies ist in § 50 Bundesmeldegesetz geregelt.

Sie haben das Recht, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen. Dies kann schriftlich beim Bürgerbüro geschehen. Der Widerspruch kann auch mündlich im Bürgerbüro erklärt werden.

Auch wenn Sie als Wahlhelfer*in verzeichnet sind, haben Sie die Möglichkeit, der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten für künftige Wahlen zu widersprechen. Dies ist in § 9 Bundeswahlgesetz geregelt.

Diesen Widerspruch können Sie formlos im Wahlamt einlegen. Ansprechpartnerin ist Frau Gabi Albers, Telefon: 05481-33418.