Ergebnisse der Landtagswahl 2022

Informationen zur Landtagswahl 2022

Hier erhalten Sie verschiedene Informationen der Stadt Lengerich zur Landtagswahl 2022:

Am 15. Mai 2022 wird in NRW der 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Mit ihren beiden Stimmen haben Wahlberechtigte die Möglichkeit zur Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten (Erststimme) und der Landesliste einer Partei (Zweitstimme).

Während die Landeslisten in jedem nordrhein-westfälischen Wahlkreis gleich sind, unterscheiden sich die Bewerberinnen und Bewerber für die bzw. den Wahlkreisabgeordneten. Die Stadt Lengerich gehört dem Wahlkreis 82 – Steinfurt III an.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Maßgeblich für die Wahlberechtigung in der Stadt Lengerich ist die Anmeldung bei der Meldebörde unserer Stadt. Wahlberechtigt ist nicht, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Nach dem amtlichen Stichtag zur Eintragung aller wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis (03. April 2022) wird die Produktion der Wahlbenachrichtigungsbriefe beginnen. Mit diesen Briefen werden Wahlberechtigte nicht nur über die Wahl informiert (Wahlrecht, Wahltermin, Wahllokal), sondern erhalten gleichzeitig einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zur Teilnahme an der Briefwahl.

Das Briefwahlbüro im Gebäude der Lengericher Stadtverwaltung öffnet voraussichtlich am 19. April 2022 um 8.30 Uhr seine Türen. Zudem besteht die Möglichkeit zur Online-Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Nähere Informationen dazu unter dem Reiter „Briefwahl“.


Informationen des Wahlamtes

  • Briefwahl

    Briefwahl

    Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
    Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.

    Der einfachste Weg ist sicherlich die Online-Beantragung. Hierzu füllen Sie entweder das Online-Formular aus, welches Sie auf der Homepage der Stadt Lengerich finden (www.lengerich.de) oder Sie scannen den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code ein, der Sie direkt zu diesem digitalen Formular weiterleitet.

    Ebenso ist es für die Wählerinnen und Wähler möglich, den ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen.

    In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig auf dem Postwege übersandt.

    Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2).

    Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro ohne vorherige Terminanmeldung besuchen. Auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung der Corona- und Hygiene-Auflagen wird hingewiesen.

    Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 19. April 2022 zu folgenden Zeiten:

    Mo. – Fr.

    08.30 Uhr – 12.30 Uhr

    Mo. – Mi.

    14.00 Uhr – 16.00 Uhr

    Do.

    14.00 Uhr – 17.30 Uhr

    Freitag, 13.05.2022

    14.00 Uhr – 18.00 Uhr

     

    Sollten Sie einen nachweislich beantragten Wahlschein nicht erhalten haben, so besteht am Tag vor der Wahl, 14.05.2022 bis 12.00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzausstellung für nicht zugegangene Wahlscheine. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

    In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

    Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
    Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag. Dieser wird an dieser Stelle ab dem 05.04.2022 freigeschaltet. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.

    Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Lengerich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

    Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

    Bei Antragstellung per E-Mail ist zu beachten, dass auch hierbei Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der antragstellenden Person angegeben werden müssen. Die zusätzliche Angabe von Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer erleichtert die Zuordnung.

    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

    Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
    Der hellrote Wahlbrief für die Landtagswahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss dem Wahlamt der Stadt Lengerich spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, damit der Umschlag noch auf den zuständigen Briefwahlvorstand verteilt werden kann.

    Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 12.05.2022) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der/die Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

    Wer zahlt das Porto?
    Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Lengerich.

    Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der/die Briefwähler*in.

  • Wahlen in Corona-Zeiten

    Wahlen in Corona-Zeiten

    Trotz der noch immer andauernden Corona-Pandemie wird die Landtagswahl 2022 als Urnenwahl stattfinden. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, werden - wie bereits bei den Kommunalwahlen 2020 und der Bundestagswahl 2021 durchgeführt - entsprechende Hygiene-Vorkehrungen in den Wahllokalen getroffen.

    Ansonsten besteht ab dem 05.04.2022 die Möglichkeit (online) der Beantragung von Briefwahlunterlagen. Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 19.04.2022.

  • Wahlkreis und Wahlbezirke

    Wahlkreis und Wahlbezirke

    Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, in welchem Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises Sie an der Urnenwahl teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbezirke wie bei vergangen Landtags- und Europawahlen zusammengelegt wurden:

    Alte WahlbezirkeNeue WahlbezirkeWahllokal
    0100 Sporthalle am Kirchpatt I
    0200 Sporthalle am Kirchpatt II
    0100 Sporthalle am KirchpattSporthalle am Kirchpatt
    Kirchpatt 39
    0300 Gempt-Halle - Hallenschiff I
    0400 Schule in der Widum
    0200 Schule in der WidumSchule in der Widum
    Hölderlinstr. 20
    0500 Ledder Werkstätten - Jahnstraße
    0600 Gempt-Halle - Hallenschiff III
    0300 Ledder Werkstätten - JahnstraßeLedder Werkstätten
    Jahnstr. 3
    0800 Grundschule Intrup
    0900 HAG - Pausenhalle
    0400 HAG - SchulgebäudeHAG - Schulgebäude
    Bahnhofstr. 110
    0700 Gesamtschule/Gutenberg-Hauptschule
    1000 HAG - Mensa
    0500 HAG - MensaHAG - Mensa
    Bahnhofstr. 110
    1100 Grundschule Hohne
    1200 Ehem. Schule Niedermark
    0600 Grundschule HohneGrundschule Hohne
    Schrägweg 20
    1300 Waldhotel Hilgemann
    1400 Schützenhalle am Poolweg
    1501 Ledder Werkstätten - Ladberger Straße
    0700 Grundschule StadtfeldmarkGrundschule Stadtfeldmark
    Poolweg 18
    1502 Bodelschwingh-Kindergarten
    1600 Gaststätte Kronenburg
    0800 Scheibenstand SV WechteScheibenstand SV Wechte
    bei Gatshof Prigge
    Brochterbecker Straße 60

    In der nachfolgenden Datei können Sie die Wahlbezirkseinteilung nach den Straßen in der Stadt Lengerich einsehen:

    Alle Wahlbezirke in tabellarischer Übersicht.

    Der Kreis Steinfurt gliedert sich in vier Wahlkreise mit unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerbern für den Landtag (Wahlkreisabgeordnete):

    WahlkreisnummerWahlkreisbezeichnungZugehörige Gemeinde
    80Steinfurt IGreven, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen
    81Steinfurt IIEmsdetten, Hörstel, Ladbergen, Rheine und Saerbeck
    82Steinfurt IIIHopsten, Ibbenbüren, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg und Westerkappeln
    83Steinfurt IV - MünsterAltenberge und Teile der Stadt Münster

    Die Stadt Lengerich gehört dem Wahlkreis 82 – Steinfurt III an.

    Die Wahl in den Wahlkreisen 80, 81 und 82 wird betreut durch den Kreis Steinfurt, die Wahl im Wahlkreis 83 wird betreut durch die Stadt Münster.

    Eine grafische Übersicht über die Wahlkreise finden Sie hier.

  • Anträge
  • Bekanntmachungen

    Bekanntmachungen

    Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Stadt Lengerich zur Landtagswahl 2022:

    - derzeit keine Bekanntmachungen -

    Weitere Bekanntmachungen, Verordnungen und Erlasse des Landeswahlleiters oder des Kreiswahlleiters sowie sonstige wahlrechtliche Vorschriften finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Diese wurden unter dem Reiter „Links“ für Sie verlinkt.

  • Ihr Wahlamt informiert - Pressemitteilungen
  • Wahlergebnisse

    Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse der Landtagswahl 2022 werden hier zu einem späteren Zeitpunkt verlinkt.

  • Links
  • Wahl-ABC

    Wahl-ABC

    Hier finden Sie ein kleines Wahl-ABC zu der Landtagswahl 2022!

Kontaktdaten

Das Wahlamt im Bürgermeisterbüro der Stadt Lengerich steht Ihnen mit Rat und Tat bei Ihren individuellen Fragen zur Seite. Sprechen Sie uns an:

Organisation Landtagswahl 2022Organisation Wahlhelfer und Wahllokale, Briefwahlbüro
Niklas SchulteJessica Cermann
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich
Telefon: 05481-33418Telefon: 05481-33424
Fax: 05481-337418Fax: 05481-337424
E-Mail: n.schulte@lengerich.deE-Mail: j.cermann@lengerich.de