3G-Regelung in den städtischen Gebäuden

Die Stadtverwaltung Lengerich und alle weiteren städtischen Gebäude dürfen ab Donnerstag, den 25.11.2021, grundsätzlich nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten werden. Alle Besucher*innen werden gebeten, auf Verlangen der städtischen Mitarbeitenden ihren 3G-Nachweis vorzulegen (geimpft, genesen, getestet). Sollten Besucher*innen keinen Immunisierungsnachweis vorweisen können, muss eine zertifizierte Testbescheinigung vorgelegt werden, die nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Seit dem 23.11.2021 werden alle Besucher*innen auf die neuen Regelungen hingewiesen. Personen, die bereits seit längerem einen Termin vereinbart haben, werden am Empfang und mithilfe von Hinweisschildern auf die 3G-Regelung in den städtischen Gebäuden aufmerksam gemacht.

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