ALLE Photovoltaikanlagen müssen ab sofort im neuen Marktstammdatenregister gemeldet werden

Wer eine PV-Anlage neu baut muss sich ab sofort als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage online im Marktstammdatenregister registrieren.

Pflicht zur Registrierung neuer Anlagen
Wer eine PV-Anlage neu baut muss sich ab sofort als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage online im Marktstammdatenregister registrieren.

In dieses neue Register müssen alle Betreiber die sogenannten Stammdaten ihrer Erneuerbare-Energien-Anlage eintragen – egal, ob es sich dabei um eine große Freiflächenanlage oder um eine kleine Balkon-Anlage handelt, die nur dem Eigenbedarf dient. Bei Stammdaten handelt es sich um Daten, die sich nicht oder nur selten ändern, z. B. die installierte Leistung, der Standort der Anlage oder auch Kontaktdaten des Betreibers. Nicht einzutragen sind Bewegungsdaten, die sich häufig ändern, wie z. B. die Zählerstände oder Erzeugungsmengen.

Die Registrierungsfrist ist kurz!
Für die Registrierung besteht eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme der Anlage.

Auch Bestandsanlagen müssen registriert werden
Die Pflicht zur Registrierung in das Marktstammdatenregister betrifft nicht nur Neuanlagen, sondern auch Anlagen, die bereits in Betrieb sind (sog. Bestandsanlagen).

Betreiber von Bestandsanlagen, die ihre Anlage vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen haben, haben allerdings länger Zeit, ihre Anlage zu registrieren. Die Marktstammdaten-Registerverordnung sieht vor, dass sie sich bis zum 31. Januar 2021 registrieren müssen.

Bei unterlassener Registrierung droht ein Bußgeld
Unterbleibt eine Eintragung der Stammdaten in das Marktstammdatenregister, bringt dies weitreichende Konsequenzen für den Betreiber mit sich, denn es entfällt nicht nur der Anspruch des Betreibers auf Auszahlung einer EEG-Vergütung, sondern es droht auch ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Die Frist für die rechtzeitige Registrierung sollten die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen also nicht aus den Augen verlieren.

Durch das neue Marktstammdatenregister erhofft sich der Gesetzgeber eine lückenlose Erfassung aller Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Abbildung des gesamten Strommarktes.

Weitere Informationen finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/index.html.

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