Bücherei geschlossen - "Onleihe" kann trotzdem Jede*r nutzen

Jede*r Nutzer*in mit einem gültigen Leseausweis kann ohne zusätzliche Kosten weiterhin die Onleihe nutzen.

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus bleibt das Alte Rathaus und somit auch die Stadtbücherei in Lengerich geschlossen. Das bedeutet jedoch nicht, dass überhaupt nicht mehr gelesen werden kann. Jede*r Nutzer*in mit einem gültigen Leseausweis kann ohne zusätzliche Kosten weiterhin die Onleihe nutzen. Romane, Kinder- und Jugendbücher, Sachliteratur, Zeitschriften und Hörbücher stehen in großer Vielzahl zur Verfügung.

Bei Lesern/Leserinnen, deren Ausweis abgelaufen ist, besteht nun die Möglichkeit, diesen für die Zeit der Schließung kostenfrei zu verlängern. Hierfür reicht eine E-Mail an buecherei@lengerich.de oder ein Anruf unter der Nummer 05481-39120. Von Dienstag bis Freitag sind Mitarbeiter der Bücherei telefonisch innerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten erreichbar.

Für Personen, die bislang noch keinen Leseausweis der Stadtbücherei besitzen, aber nun auch die Onleihe nutzen möchten, bietet die Stadtbücherei Lengerich aufgrund der aktuell schwierigen Situation eine Sonderregelung an. Wer sich während der Schließung des Alten Rathauses neu anmelden möchte, kann einfach eine E-Mail an die oben genannte Adresse schicken. Erforderliche Daten für ein Anmeldung sind: Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht. Wünschenswert wäre zudem eine Telefon- oder Handynummer. Die Stadtbücherei stellt dann einen provisorischen Leseausweis aus, mit dem während der Schließungszeit die Onleihe kostenfrei genutzt werden kann. Weitere Einzelheiten dazu werden in einer Antwortmail mitgeteilt. Wer diesen Ausweis nach der Öffnung der Bücherei weiter nutzen möchte, muss einen formellen Antrag auf Mitgliedschaft in der Stadtbücherei Lengerich stellen. Dazu ist ein gültiger Personalausweis notwendig sowie ein ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich in der Stadtbücherei oder online unter www.buecherei-lengerich.de.). Des Weiteren wird eine Jahresgebühr entsprechend der Gebühren- und Benutzungsordnung fällig. In diesem Fall wird der provisorische Leseausweis für die dauerhafte Nutzung freigeschaltet. Leseausweise, die nach der Öffnung der Bücherei nicht auf diese Art angemeldet werden, verfallen und werden gelöscht. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtbücherei telefonisch wie oben beschrieben gern zur Verfügung.

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