Förderprogramm „Jung kauft Alt“ gewinnt immer mehr an Bekanntheit

Seit dem 01.01.2020 läuft das Förderprogramm „Jung kauft Alt – Junge Leute kaufen alte Häuser“ der Stadt Lengerich.

Nach guten eineinhalb Jahren Programmlaufzeit lässt sich eine positive Bilanz ziehen.

Zum Stichtag 1. Juli 2021 sind bereits 24 von möglichen 42 Anträgen gestellt worden. Das entspricht einer Antragsrate von aktuell 57 %. Zum Vergleich lag die Antragsrate zum 31.12.2020 bei 48 %, was eine Steigerung von rund 9 % bedeutet.

Einen positiven Bescheid haben bisher 20 Antragsteller von der Stadtverwaltung erhalten und kommen so für die nächsten sechs Jahre in den Genuss der städtischen Förderung.

Auch Artur Groß erhält für sein Objekt am Kirchpatt die jährliche Förderung. Auf Nachfrage erzählt er, dass er das Fördergeld unter anderem für die Modernisierung der Heizungsanlage und die Errichtung einer PV-Anlage auf der Südseite seines Daches nutzen möchte. Ferner plant er den Einbau einer Rückstauklappe zur Sicherung des Kellers gegen Abwasser.

Die Verwaltung hat im letzten Jahr einen ausführlichen Flyer mit den wichtigsten Informationen zu dem Förderprogramm erstellt, welcher an allen öffentlichen Stellen in der Verwaltung ausliegt. Auch auf der Internet- und Facebookseite der Stadt Lengerich wurden die Informationen veröffentlicht.

Alle umliegenden Notare wurden mit Flyern und den Informationen ausgestattet, um die Grundstückskäufer beim Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages auf das Förderprogramm der Stadt hinweisen zu können.

Darüber hinaus wurden die Immobilienabteilungen der örtlichen Kreditinstitute über das Förderprogramm unterrichtet. So können die Immobilienmakler Interessierte eines entsprechenden Objektes schon frühzeitig während der Finanzierungsgespräche über das Förderprogramm der Stadt informieren und bei Fragen und der Antragsstellung tatkräftig zur Seite stehen.

Die Verwaltung möchte mit dem Förderprogramm möglichst alle Grundstückskäufer erreichen und weist hiermit nochmals darauf hin, dass alle, die seit dem 01.01.2020 ein Wohnhaus entsprechend der Fördervoraussetzungen gekauft haben, bei der Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf eine Förderung stellen können.

Die Fördervoraussetzungen hierzu nochmal im Überblick:

  • das Wohnhaus muss ab der Bezugsfertigstellung mind. 35 Jahre alt sein,
  • das Wohnhaus darf max. zwei Wohneinheiten haben (die Förderung von Mehrfamilienhäusern ist nicht möglich),
  • das Wohnhaus muss selbst genutzt werden,
  • das Wohnhaus muss baurechtlich zulässig errichtet worden sein.

Als Förderung winkt über eine Laufzeit von sechs Jahren ein jährlicher Grundbetrag in Höhe von 600 € für den Antragsteller sowie ein jährlicher Erhöhungsbetrag in Höhe von 300 € für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das zum Antragszeitpunkt nachweislich im Haushalt des Anspruchsberechtigten lebt und für das Kindergeld bezogen wird.

Neben der laufenden jährlichen Förderung ist vor dem Abschluss eines Grundstückkaufvertrages auch die einmalige Förderung eines Altbaugutachtens möglich, um den Käufer vor mögliche Überraschungen zu schützen. Hier gelten dieselben Förderbeträge wie bei der laufenden Förderung.

Nähere Informationen erfahren Sie auch in den Flyern „Jung kauft Alt“ und „PV-Leitfaden für private Hauseigentümer“ (Unterseite Kreis Steinfurt), welche in der Verwaltung ausliegen, oder direkt bei der zuständigen Ansprechpartnerin Sarah Telljohann unter 05481 33-536. 

Falls Interesse besteht, können die entsprechenden Antragsformulare für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ unter www.lengerich.de/Rathaus/Bauen/Wohnen/Jung kauft Alt heruntergeladen oder in der Stadtverwaltung abgeholt werden.

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