Hinweise zur Grundsteuerreform 2022

Hotline zur Grundsteuer beim Finanzamt Ibbenbüren eingerichtet

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ab 2025 gelten neue Grundsteuerwerte. Die Bemessungsgrundlagen dafür werden im Jahr 2022 ermittelt.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz werden von der Finanzverwaltung NRW aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks zum Zeitpunkt 01.01.2022 anzugeben. Diese Erklärung kann zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 online unter www.elster.de abgegeben werden. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

Um die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Sie erreichen das Finanzamt Ibbenbüren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 05451-920-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

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