Aufgrund von Personalausfällen im beauftragten Unternehmen muss die Hundebestandsaufnahme im neuen Jahr fortgesetzt werden. Voraussichtlich bis Ende Februar 2023 werden die Mitarbeitenden durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Jede/-r Mitarbeiter/-in trägt sichtbar eine von der Stadt Lengerich ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Aus Gründen des Datenschutzes erhält die beauftragte Firma keinerlei Daten über Hundehalter/-innen, die ihren Vierbeiner bereits angemeldet haben. Die Stadt bittet um Verständnis, dass alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden müssen, also auch die Hundehalter/-innen, die ihren Hund schon seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben.
Hintergrund:
Für die Durchführung der Hundebestandsaufnahme hat sich die Stadt Lengerich aus Gründen der Steuergerechtigkeit entschieden. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/-innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden.
Informationen zur Anmeldung Ihres "Vierbeiners" bzw. zur Steuerpflicht finden Sie hier: Dienstleistungen - Hundesteuer / Hundesteuerbescheid / Hundesteuermarke