Silvesterfeuerwerke nicht überall erlaubt

Die Stadt Lengerich weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen verboten ist.

Der Zeitraum in dem das Abfeuern von Feuerwerk gestattet ist, beginnt am 31.12.2019 um 6.00 Uhr (Ende der Nachtruhe) und endet am 01.01.2020 um 22.00 Uhr (Beginn der Nachtruhe).

Weil der Zeitraum weit gefasst ist, fordert die Stadtverwaltung die Einwohner*innen und Besucher*innen der Stadt auf, sich an diesen beiden Tagen in den Morgenstunden und in den Zeiten der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) mit Silvesterböllern zurückhalten.

Zurück