Umstellung der Gewässerunterhaltungsgebühr

Informationsblatt mit grundsätzlichen Erläuterungen

Mit Blick auf die bisherige Gebührenerhebung ist eine wesentliche Neuerung zum 01.01.2022, dass die umlagefähigen Kosten von den Grundstückseigentümern der befestigten Flächen zu 90 Prozent und von den Eigentümern der übrigen (unbefestigten) Flächen zu 10 Prozent zu tragen sind. Grundsätzliche Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt. Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen folgende Hotline zur Verfügung:

Hotline: 0800 400 88 11 (Die Anrufe aus dem Festnetz sowie Mobilfunknetz sind für Sie kostenlos!)

Hotline-Zeiten:

montags - donnerstags:8.30 bis 17.00 Uhr
freitags:8.30 bis 14.30 Uhr

Auf unserer Website finden Sie hier  oder im virtuellen Rathaus (https://www.lengerich.de/virtuelles-rathaus/formulare/) unter dem Stichwort "Gewässerunterhaltungsgebühr, Änderungsmitteilung" ein entsprechendes Formular, mit dem Sie uns Änderungen mitteilen können.

Beachten Sie dabei bitte, dass Änderungsbeträge, die weniger als 5,00 Euro betragen, erst im Jahr 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 veranlagt werden. Aufgrund des geringen Gebührenaufkommens ist der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

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