Umtauschpflicht für Führerscheine

Straßenverkehrsamt ruft die ersten Jahrgänge zur Antragstellung auf

Führerscheine sind nach Ablauf der Frist ungültig

Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ist ein stufenweiser Umtausch Pflicht.

In der ersten Phase werden alle Inhaber*innen eines grauen und rosa Führerscheins zum Umtausch aufgerufen.
Die Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt.

Zunächst sind insbesondere die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch ihrer Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 aufgerufen.

In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.

Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig. Bis zum Ablauf der ersten Frist am 19.01.2022 und ab dann jährlich werden im Kreis Steinfurt ca. 25.000 Führerscheine zu tauschen sein.

Der Umtausch kann in der Führerscheinstelle des Kreises und in dem jeweiligen Bürgerbüro der Rathäuser in den Städten und Gemeinden des jeweiligen Wohnsitzes des Führerscheininhabers beantragt werden.

Wenn Sie in Lengerich leben, wenden Sie sich bitte  an das Bürgerbüro. Einen Termin für den Umtausch können Sie online unter www.lengerich.de/terminanfrage-buergerbuero reservieren oder Sie melden sich telefonisch unter der Nummer 05481-33100 und vereinbaren einen Termin.
Wenn Sie einen Termin in der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt buchen möchten, können Sie dies unter https://termine.kreis-steinfurt.de erledigen. Das gilt auch für die Alternative der Antragstellung per Zoom-Meeting über das Online-Büro der Führerscheinstelle.

Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten bei der persönlichen Antragstellung in den Behörden zu vermeiden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Kreises, die Anträge frühzeitig zu stellen.

Für die Beantragung sind mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, der Führerschein und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an.

Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürger*innen geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Eine ärztliche oder sonstige Überprüfung der Kraftfahreignung ist im Rahmen des Pflichtumtausches nicht notwendig.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de.

GeburtsjahrUmtausch bis spätestens:
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
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