Coronaschutzverordnung läuft zum 01.03.2023 aus!

Nach 1.073 Tagen: Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar 2023 aus | Ministerium wird Corona-Schutzverordnung nicht mehr verlängern – Ab 1. März 2023 gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz

Update:

28.02.2023:

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar 2023 nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.

„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in der Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2023.

Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.

Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.

Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März 2023 alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Minister Laumann: „Ich danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen. Diese Solidarität sollten wir uns bewahren und mit unseren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will.”


26.01.2023:


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22.03.2021:


17.03.2021:

  • Schnellteststellen im Stadtgebiet Lengerich
    Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Bürgerinnen und Bürger seit dem 08.03.2021 einen Anspruch auf die Durchführung von einem Schnelltest auf SARS-CoV-2 (Bürgertest) pro Woche. Im Stadtgebiet Lengerich gibt es aktuell (Stand 17.03.2021) drei durch den Kreis Steinfurt beauftragte Teststellen:

  • Arztpraxis Hr. Schulte, Bergstr. 1
  • Praxis Dr. Lange/Freie, Bahnhofstr. 9
  • Praxis Dr. Göx, Wielandstr. 12

    Weitere Stellen für die Durchführung von Schnelltests befinden sich derzeit im Aufbau. Die Stadt Lengerich unterstützt die zeitnahe Einrichtung von Testzentren, die zuvor vom Kreis Steinfurt beauftragt werden müssen.
    Den aktuellen Stand finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Slider/Informationen Coronavirus/Schnelltests/

16.03.2021:


15.03.2021:


12.03.2021:


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08.03.2021:


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04.03.2021:


01.03.2021:


22.02.2021:


16.02.2021:


    15.02.2021:


    12.02.2021:


    01.02.2020:


    28.01.2021:


    25.01.2021:


    22.01.2021:


      19.01.2021:


      11.01.2021:

      Notbetreuung in den Lengericher Schulen
      Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, den regulären Schulbetrieb bis mindestens zum 31.01.2021 ruhen zu lassen und den Unterricht der Schülerinnen und Schüler durch Distanzunterricht und sog. Homeschooling sicherzustellen.

      Für Eltern von Schülern der Klassen 1 bis 6, die angesichts der geschlossen bleibenden Schulen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben, wird eine Notbetreuung in der jeweiligen Stammschule ihrer Kinder angeboten. Grundsätzlich sind die Eltern aber dazu angehalten, die Betreuung ihrer Kinder soweit wie möglich selbst sicherzustellen. Weitere Informationen bezüglich der Notbetreuung sowie ein entsprechendes Anmeldeformular erhalten die Eltern von der jeweiligen Schule ihres Kindes.


      13.01.2021:


      08.01.2021:


      05.01.2021:


      04.01.2021:


      29.12.2020:


      21.12.2020:


      18.12.2020:


      17.12.2020:


      16.12.2020:


      15.12.2020:

      Jugendzentrum, Altes Rathaus, Musikschule und städtische Sportstätten ab dem 16.12.2020 geschlossen

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Corona-Lage das Jugendzentrum ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis zum Sonntag, den 10.01.2021, geschlossen ist. Telefonisch sind die Mitarbeitenden des Jugendzentrums unter der Telefonnummer 05481-339160 zu erreichen oder per E-Mail unter jugendzentrum@lengerich.de.

      Des Weiteren wird das Alte Rathaus (die Tourist-Information, die Stadtbücherei sowie das städtische Archiv) ebenfalls ab dem 16.12.2020 bis zum Sonntag, den 10.01.2021, geschlossen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden online oder telefonisch zur Verfügung.
      Die Tourist-Information erreichen Sie unter der Telefonnummer 05481-339110 oder per E-Mail unter tourist-information@lengerich.de; die Stadtbücherei können Sie unter der Telefonnummer 05481-339120 sowie per E-Mail unter buecherei@lengerich.de zu folgenden Zeiten erreichen:

      • 16. und 17.12.2020:   10.00 bis 16.00 Uhr
      • 18.12.2020:                10.00 bis 13.00 Uhr
      • 22. und 23.12.2020:   10.00 bis 16.00 Uhr
      • 05. bis 07.01.2021:     10.00 bis 16.00 Uhr
      • 08.01.2021:                10.00. bis 13.00 Uhr


      Das Stadtarchiv erreichen Sie unter der Telefonnummer 05481-339115 oder per E-Mail unter w.berghoff@lengerich.de zu folgenden Zeiten:

      • 16. und 17.12.2020:   10.00 bis 13.00 Uhr
      • 22. und 23.12.2020:   10.00 bis 13.00 Uhr
      • 05. bis 07.01.2021:     10.00 bis 13.00 Uhr


      Alle Benutzer*innen der Stadtbücherei Lengerich können natürlich weiterhin die Onleihe unter www.muensterload.de nutzen. Dort stehen über 20.000 Medien (Bücher für Groß und Klein, Hörbücher und Zeitschriften) zur Verfügung.

      Die Musikschule Tecklenburger Land wird den Präsenz-Schulbetrieb ebenfalls ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 einstellen. Dort, wo es möglich ist, erfolgt der Unterricht online.

      Ebenfalls geschlossen sind ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis zum Sonntag, den 10.01.2021, die städtischen Sportanlagen/Sportplätze.


      15.12.2020:


      09.12.2020:


      02.12.2020:


      01.12.2020:


      10.11.2020:


      06.11.2020:


      05.11.2020:


      30.10.2020:


      26.10.2020:


      23.10.2020:


      22.10.2020:


      19.10.2020:


      14.10.2020:


      07.10.2020:


      05.10.2020:


      30.09.2020:


      24.09.2020:


      16.09.2020:


      01.09.2020:


      12.08.2020:


      11.08.2020:


      28.07.2020:


      17.07.2020:


      13.07.2020:


      08.07.2020:


      02.07.2020:


      23.06.2020:


      22.06.2020:


      18.06.2020:

      Die Corona-Warn-App

      Das Prinzip hinter der Corona-Warn-App ist einfach: Je mehr Leute sie nutzen, desto schneller lassen sich Infektionsketten unterbrechen.

      Informationen zu der Corona-Warn-App in verschiedenen Sprachen können Sie sich hier downloaden:


      16.06.2020:


      12.06.2020:


      03.06.2020:


      02.06.2020:


      28.05.2020:


      22.05.2020:


      20.05.2020:


      18.05.2020:

      Sporthallen ab dem 02.06.2020 wieder geöffnet

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass aufgrund der durch die Landesregierung beschlossenen Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen nunmehr auch die öffentlichen Sporthallen bald wieder zur Verfügung gestellt werden können.

      Um dies zu ermöglichen, hat die Verwaltung umfangreiche  Hygienemaßnahmen zu erfüllen. Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Vorgaben benötigt erhebliche Vorbereitungszeit. Die Verwaltung geht daher derzeit davon aus, dass die Sporthallen voraussichtlich ab dem 02.06.2020 wieder genutzt werden können.


      18.05.2020:


      11.05.2020:


      08.05.2020:

      Das Alte Rathaus mit den Einrichtungen Bücherei, Tourist-Information und Stadtarchiv öffnet wieder ab Dienstag, den 12. Mai 2020, für den Publikumsverkehr!

      Folgende Schutzmaßnahmen sind bei Ihrem Besuch zu beachten:

      • Eine Zugangsbeschränkung ist festgelegt auf maximal 5 Besucher*innen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten können.
      • Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist ein Besuch jedoch nur möglich mit Erfassung der Kontaktdaten (Datum, Name, Anschrift, Telefon, ggfs. E-Mailadresse). Aus Datenschutzgründen werden diese nach vier Wochen endgültig gelöscht.
      • Wegen der Zugangsbeschränkung und der geringen Verweildauer kann zurzeit keine umfassende Beratung erfolgen; dies ist per Telefon/E-Mail möglich.
      • Alle üblichen Hygienemaßnahmen wie das Abstandhalten (anhand der Bodenmarkierungen etc.), die absolute Tragepflicht für Mund-Nase-Bedeckungen sowie die Handdesinfektion gelten beim Betreten des Gebäudes.
      • Die Ausleihe von Medien sowie die Ausgabe von Informationsmaterial etc. kann auch vorab online oder telefonisch vorbestellt werden, so dass das zusammengestellte Paket am darauffolgenden Öffnungstag im Alten Rathaus zur Abholung bereitsteht.
      • Besteht Bedarf im Stadtarchiv, gibt es nach wie vor die Möglichkeit, sich per Telefon/E-Mail an Herrn W. Berghoff zu wenden, um das Anliegen mit ihm zu besprechen.
      • Die Regelungen finden Sie zusammengefasst im angefügten Flyer.


      Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


      08.05.2020:

      Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz besteht im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde (Gesundheitsamt oder Ordnungsamt) ausgesprochenen Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, gegen die direkt eine Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.

      Wenn Sie betroffen sind, finden Sie den entsprechenden Antrag hier.


      07.05.2020:

      Sportplätze sind wieder geöffnet

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass aufgrund der durch die Landesregierung beschlossenen Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen die öffentlichen Freiluftsportanlagen wieder genutzt werden können. Die städtischen Anlagen stehen somit nach entsprechenden Vorbereitungen ab Montag, den 11.05.2020 wieder für den Sport- und Trainingsbetrieb zur Verfügung.

      Die Verwaltung weist weiterhin ausdrücklich darauf hin, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung hinsichtlich Hygiene, Infektionsschutz, Regelung der Zutrittssteuerung sowie der Gewährleistung der Abstandsregelungen und die gegebenenfalls durch die Sportverbände erlassenen Hinweise hierzu einzuhalten sind.


      07.05.2020:


      06.05.2020:


      04.05.2020:

      • Neue Fragen und Antworten zum Corona-Virus - Aktuelle Informationen zur Situation in Nordrhein-Westfalen
        Die Landesregierung hat weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Dazu finden Sie hier auf der Seite des Landes NRW neue Fragen und Antworten im Überblick.


      01.05.2020:


      29.04.2020:

      Stadtverwaltung Lengerich ist für den Publikumsverkehr weiterhin grundsätzlich geschlossen

      Die Stadtverwaltung Lengerich wird auch über den 04. Mai 2020 weiterhin grundsätzlich geschlossen sein. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen in der Verwaltung. In fast allen Fällen können wir Ihnen ohne persönlichen Besuch weiterhelfen. Persönliche Besuchskontakte werden wegen der notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz weiterhin auf das zwingend Nötigste beschränkt.

      Für Dienstleistungen des Bürgerbüros, des Sozialamtes und der Wohngeldstelle können Termine im begründeten Einzelfall telefonisch mit den dort tätigen Mitarbeitenden vereinbart werden.
      Nur und soweit Sie telefonisch einen Termin abgestimmt haben, melden Sie sich bitte zum vereinbarten Zeitpunkt an der zentralen Rezeption der Verwaltung. Am Eingang findet eine Zugangskontrolle statt.

      Bitte beachten Sie:
      Das Tragen eines (Behelfs-)Mund-Nasen-Schutzes (sog. Community-Masken) ist beim Betreten der Verwaltungsgebäude an der Tecklenburger Straße ab Montag, den 04.05.2020 Pflicht!

      Des Weiteren weist die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt darauf hin, dass alle Führerscheinangelegenheiten direkt vom Kreis Steinfurt erledigt werden. Diese Leistungen werden deshalb nicht im Bürgerbüro der Stadtverwaltung angeboten.


      28.04.2020:


      27.04.2020:

      Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Kontaktverbot

      Mit der Lockerung der Corona Maßnahmen, insbesondere der Öffnung des Einzelhandels, befürchtet die Stadt Lengerich, dass es verstärkt zu Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen kommen wird. Auch die seit Montag geltende Maskenpflicht könnte zu einem Sicherheitsgefühl führen, das nicht gegeben ist, und in der Folge könnte es zu leichtsinnigem Verhalten kommen. Hierzu sind auch schon vereinzelt Feststellungen von Ordnungsamtsmitarbeitern gemacht worden. Zusätzlich sind entsprechende Hinweise von den Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.

      Die Stadt Lengerich appelliert an die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Lockerungen nicht falsch zu interpretieren. Die Kontaktbeschränkungen sind weiterhin gültig und notwendig. Der Mund- und Nasenschutz ist lediglich eine verpflichtende Ergänzung für bestimmte Bereiche wie Einzelhandelsgeschäfte und ÖPNV.

      Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen im öffentlichen Raum aufhalten - es sei denn, es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Also mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja - zu dritt nein. Zudem soll man, wo immer möglich, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten, auch mit Mund-Nasen-Schutz, um die Coronavirus-Ausbreitung zu reduzieren.

      Die Stadt Lengerich wird sich daher nicht nur auf Hinweise und Verwarnungen beschränken, sondern Verstöße konsequent ansprechen und auch Bußgelder verhängen. Die Bußgelder sind hoch. Für jeden Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 200 € je Person verhängt.

      Die Stadt Lengerich fordert dringend alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, die Vorschriften einzuhalten.


      27.04.2020:


      27.04.2020:

      • Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Reiter „Notbetreuung“ auf der Homepage des Schulministeriums NRW zu finden. Klicken Sie hier.

      25.04.2020:


      23.04.2020:

      Pressemitteilung des Landes NRW zur Maskenpflicht ab Montag, dem 27.04.2020


      21.04.2020:

      „Tragen Sie eine Schutzmaske“

      Die Bundesregierung hat gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut in ihrer Erklärung eine dringende Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Masken in öffentlichen Bereichen abgegeben.

      Die Stadt Lengerich schließt sich dieser Empfehlung an und appelliert an alle Lengericher Bürgerinnen und Bürger bei einem Besuch von öffentlichen Bereichen, wie z.B. Geschäften, Bus und Bahn oder öffentlichen Gebäuden, eine Schutzmaske zu tragen.

      Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann laut dem Robert-Koch-Institut dazu beitragen, das Übertragungsrisiko von Coronaviren zu vermindern. Deshalb könnte das Tragen auch von einfachen Behelfsmasken durch Personen, die öffentliche Räume betreten, in denen der Sicherheitsabstand nicht unbedingt eingehalten werden kann, wie z.B. ÖPNV, Einzelhandelsgeschäften, anderen öffentlichen Räumlichkeiten oder auch ggf. am Arbeitsplatz, dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen.

      Auch wenn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, der nicht in die Klassifizierung FFP2 oder FFP3 fällt, das Ansteckungsrisiko bislang nicht nachweislich verringert, so schützen Sie damit Ihr Gegenüber und es ist zudem ein Signal der Höflichkeit und Rücksichtnahme.

      Die Stadt Lengerich weist ergänzend darauf hin, dass das Tragen einer Maske nicht die Hygienemaßnahmen entbehrlich machen. Es ist immer darauf zu achten, zentrale Hygienemaßnahmen wie eine gute Handhygiene, konsequent einzuhalten und natürlich die Abstandsregeln auch bei dem Tragen einer Schutzmaske beizubehalten.


      21.04.2020:

      jobcenter Kreis Steinfurt: Miete und Stromkosten sind zu zahlen
      Fristlose Kündigungen drohen

      Steinfurt. Derzeit werden Bezieher von Arbeitslosengeld II in verschiedenen Online-Foren unter Verweis auf die Corona-Gesetzgebung dazu aufgerufen, ihre Miete sowie Stromrechnungen nicht zu zahlen. Das jobcenter Kreis Steinfurt weist ausdrücklich drauf hin, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist.

      Zwar wurde das Kündigungsrecht für Vermieter durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie eingeschränkt, aber nur soweit die Nichtzahlung auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht. Diese Voraussetzungen liegen beim Bezug von SGB II-Leistungen nicht vor, da die Kosten für Unterkunft und Heizung durch das Jobcenter in voller Höhe übernommen werden.

      Insofern müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die ihren Zahlungsverpflichtungen an Vermieter und Energieversorger nicht nachkommen, mit negativen Konsequenzen rechnen. Das heißt konkret: Bei der Nichtzahlung von Miete können die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen und wer seine Stromrechnung nicht begleicht, muss mit einem Mahnverfahren seines Energieversorgers rechnen oder sogar mit einer Stromsperre.


      21.04.2020:


      20.04.2020:


      17.04.2020:

      Sportstätten bleiben geschlossen
      VHS, Musikschule, Jugendzentrum und das Alte Rathaus öffnen ebenfalls noch nicht

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Corona-Lage die städtischen Sportstätten bis auf weiteres geschlossen bleiben. Hiervon sind die städtischen Sportstadien und die Sporthallen sowie das Hallen- und Freibad betroffen.

      Damit ist die Nutzung der Sportstätten für den Trainingsbetrieb, Spielbetrieb, Schulsport und Freizeitsport weiterhin nicht möglich.

      Vorerst weiterhin von der Schließung betroffen sind auch die VHS Lengerich, die Musikschule Tecklenburger Land, das Jugendzentrum und das Alte Rathaus (die Tourist-Information, die Stadtbücherei sowie das städtische Archiv). Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtungen wie bisher auf dem Online- und dem Telefonweg zur Verfügung.

      Ob und in welchem Umfang nach dem 03.05.2020 eine (sukzessive) Öffnung möglich ist, bleibt abzuwarten.


      16.04.2020:

      Öffnung Grünannahme in Lengerich

      Für die Bürgerinnen und Bürger Lengerichs wird die Grünannahmestelle auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Firma Lewedag, jetzt PreZero, Hullmanns Damm 15, ab Montag, dem 20. April 2020 wieder geöffnet.
      Der Wertstoffhof ist für alle, also nicht nur für Lengericher Bürgerinnen und Bürger, geöffnet.
      Gewerbe darf weiterhin in der Woche über normal anliefern.

      Da die Grünannahme in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise erst später beginnen kann, ist mit einem erhöhten Anlieferaufkommen in der Startwoche zu rechnen. Die Stadt Lengerich hat daher in Abstimmung mit der Firma PreZero für die erste Woche erweiterte Anlieferungsmöglichkeiten festgelegt:

      Der Wertstoffhof (kostenpflichtig) und die Grünannahme (kostenfrei) sind die ganze Woche vom Montag, den 20.04.2020 bis Freitag, den 24.04.2020 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr mit folgenden Sonderregelungen geöffnet:

      • Montag (20.04.2020), Mittwoch( 22.04.2020) und Freitag (24.04.2020):
        dürfen nur Anlieferer mit einer geraden AUTOKENNZEICHEN-Nummer Wertstoffe und Grünabfälle abgeben.
      • Dienstag (21.04.2020) und Donnerstag (23.04.2020):
        dürfen nur Anlieferer mit einer ungeraden AUTOKENNZEICHEN-Nummer Wertstoffe und Grünabfälle abgeben.


      Bitte beachten Sie: Hierbei zählt auch nur die Nummer des Autokennzeichens, nicht das Kennzeichen eines KFZ-Anhängers!

      Zufahrt
      Privatanlieferer müssen die Zufahrt über die Ringeler Straße/Hullmanns Damm nutzen, damit der Lohesch für den LKW Verkehr frei bleibt. Die Zufahrt vom Lohesch wird für Privatanlieferer gesperrt sein.

      Sonderregelung am Samstag, den 25.04.2020:
      An diesem Tag ist der Wertstoffhof für privat und Gewerbe geschlossen. Es wird ausschließlich Grünabfall der Lengericher Bürgerinnen und Bürger angenommen. Geöffnet ist in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr!
      Es gibt 2 Annahmestellen:
      Auf dem Firmengelände wird es weiterhin die bekannte Grünablademöglichkeit mit dem großen „Haufen“ geben. Anlieferer mit größeren Mengen auf Anhängern sollen diesen Platz nutzen.
      Für Kleinmengen (in Säcken) werden auf dem angrenzenden Parkplatz zusätzlich mind. 2 Container für Grünabfälle aufgestellt.

      Kontrolle
      Die Einhaltung der Regelungen wird vor Ort kontrolliert. Da die Grünabfallannahme ausschließlich den Lengericher Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht, werden bei Eingangskontrollen auch die Personalien überprüft. Bitte halten Sie daher Ihren Personalausweis bereit. Die Stadt Lengerich bittet darum, dass die Regelungen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger eingehalten werden.

      Allgemeine Regelungen
      Die oben aufgeführten Regelungen können nur funktionieren, wenn alle Anlieferer Rücksicht nehmen und Verständnis aufbringen. Die Abstandsregeln müssen eingehalten und die Verweildauer auf dem Annahmeplatz/Wertstoffhof so kurz wie möglich gehalten werden. Halten Sie die PKW-Fenster geschlossen und zeigen Sie Ihren Personalausweis unaufgefordert vor.
      Da nur eine begrenzte Anzahl jeweils zum Anlieferplatz gelassen werden können, bittet die Stadt im Vorfeld um Geduld.
      Ferner appelliert die Stadt Lengerich an alle, in den ersten Wochen - wenn möglich - auf eine Anlieferung zu verzichten, um hier eine Entzerrung der Anlieferungen zu erzielen und die sich ergebenen Wartezeiten zu reduzieren.

      Ab dem Montag, den 27.04.2020 bis zum 30.11.2020 werden wieder die gewohnten Zeiten angeboten:
      freitags von 14.00 bis 17.00 Uhr
      samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr
      montags von 14.00 bis 17.00 Uhr


      08.04.2020:

      Elternbeiträge für Kitas, Offene Ganztagsschule und Verlässliche Schulzeit

      Die Stadt Lengerich setzt – wie alle Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt - die von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossene Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat April 2020 ebenfalls um. Neben den Beiträgen für die Kitas und Kindertagespflege werden ebenso keine Beiträge für die städtischen Betreuungsangebote der offenen Ganztagsgrundschule und der Schule von Acht bis Eins („Verlässliche Schulzeit“) erhoben. Dies gilt ebenfalls für die Kindernotbetreuung, falls diese in Anspruch genommen wird. Eine Rückerstattung der Beiträge für die letzten beiden Märzwochen wird es nicht geben.

      Die Aussetzung der Elternbeiträge für die Betreuungsangebote der offenen Ganztagsgrundschule und der Schule von Acht bis Eins wurde am 07.04.2020 per Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und die vier Fraktionsvorsitzenden getroffen. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass das Entgelt für das Mittagessen April 2020 nicht in Rechnung gestellt wird.
      Der Kreis Steinfurt ist für die Kitas und die Kindertagespflege zuständig und hat diesen Beschluss ebenfalls bereits gefasst.

      Für die entstehenden Kosten durch die Aussetzung der Elternbeiträge kommen die Kommunen und das Land zu gleichen Teilen auf.

      Betroffene Eltern im Bereich der Betreuungsangebote der offenen Ganztagsgrundschule und der Schule von Acht bis Eins erhalten ein persönliches Schreiben vom Schulträger.

      Hinweis: Eine gesonderte Antragsstellung ist nicht erforderlich.


      07.04.2020:

      Einrichtungen in Lengerich vom Coronavirus betroffen

      Leider wurden nun auch in der Helios-Klinik Lengerich und im Seniorenwohnheim Haus Widum Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt. Das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt hat in der vergangenen Woche schnell gehandelt.
      Aufgrund der vielen Verdachtsfälle positiver Testungen (10 Ärzte und 18 Pflegekräfte und 13 Partienten) musste die Helios Klinik für Neuaufnahmen geschlossen werden. Seitens des Kreises Steinfurt wurde angeordnet, dass sich das gesamte Personal testen lassen muss. Die Ergebnisse liegen aber noch nicht vor. Bis dahin befinden sich die Verdachtsfälle in Quarantäne.

      Im Seniorenzentrum Haus Widum wurden zunächst 2 Mitarbeiter*innen positiv getestet. Mittlerweile sind auch 3 Bewohner*innen positiv getestet worden. Weitere Testergebnisse stehen noch aus. Insbesondere ist der Neubautrakt "Südgarten" betroffen. Daher wurde dort auch ein abgetrennter Isolierbereich eingerichtet. Dort werden die infizierten Bewohner*innen von den immer gleichen Mitarbeitenden versorgt. Während der Dauer der Isolation verbringen die Mitarbeitenden ihre freie Zeit in Hotels, um weitere Ansteckungen zu reduzieren. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis. Den Mitarbeitenden gebührt daher ein besonderer Dank für ihr Engagement! Die Leitung von Haus Widum stimmt alle Maßnahmen sehr eng mit dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt ab.

      Weitere Meldungen können den Westfälischen Nachrichten entnommen werden.


      06.04.2020:

      Pressemitteilung der Westfälsichen Nachrichten vom 06.04.2020: Helios-Klinik und Haus Widum: Steigende Corona-Fallzahlen


      03.04.2020:

      Windeltonne

      In den letzten Tagen haben uns Anfragen bzgl. der Windeltonne erreicht. Dazu kann die Verwaltung momentan folgendes mitteilen: eine Vergünstigung gibt es für ein 120 l und 240 l Gefäß. Ist dies vorhanden, wird auch der entsprechende Abschlag gewährt (den Antrag finden Sie auf unserer Homepage).
      Was zurzeit nicht möglich ist, ist der Tausch von Gefäßen, z.B. 80 l in 120l. Hat ein Haushalt nur die Mindestgröße von 80 l, kann er zurzeit kein größeres Abfallgefäß bekommen und damit verbunden auch nicht den Gebührenabschlag.

      Die Entsorgung von Abfällen im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung ist zurzeit sichergestellt. Damit dieses so bleibt, sollte Verständnis dafür aufgebracht werden, dass ein Tonnentausch auch in Verbindung mit einer Windeltonne momentan aus personaltechnischen Gründen nicht möglich ist, weil das gesamte Personal dafür benötigt wird, um die grundstücksbezogene, öffentliche Abfallentsorgung aufrecht zu erhalten. Dabei geht es insbesondere auch darum, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für das eingesetzte Personal sicherzustellen. Zusatzangebote sind daher im Moment nicht möglich.


      01.04.2020:

      Corona-Fall im Haus Widum

      Wie die Westfälischen Nachrichten bereits am 01.04.2020 berichtet haben, wurde eine Mitarbeiterin der Senioreneinrichtung Haus Widum positiv auf das Coronavirus getestet. Die erkrankte, pflegende Mitarbeiterin befindet sich bereits in Quarantäne sowie auch die gesamte Heimleitung. Eine weitere Separierung erfolgt nun durch Vorgaben des Gesundheitsamtes des Kreises Steinfurt. Diese Separierung betrifft die Heimbewohner*innen genauso wie die pflegenden Mitarbeiter*innen des Seniorenheims. Es werden verschiedene Bereiche eingerichtet, die gesunde Heimbewohner*innen von evtl. erkrankten Bewohner*innen trennen.


      31.03.2020:

      Ehrenamtliche Hilfe beim Mundschutz wird koordiniert

      Mundschutz ist noch immer knapp. Das stellte auch die Familie Nietiedt fest, als ihre Nachbarin, die in einem Seniorenheim arbeitet nach Spenden von Stoff für handgenähten Ersatz fragte. Spender waren schnell gefunden, die Menge kaum allein zu verarbeiten. Eine spontane Umfrage unter Bekannten und vielen ehrenamtlichen Helfern, z.B. auch denen der Gempt-Halle, am Sonntagnachmittag, fand so große Resonanz, dass noch weitere bedürftige Stellen wie z.B. Arztpraxen, Pflegedienste und Seniorenheime mit Mundschutz versorgt werden können. Mittlerweile nähen bereits über 20 Ehrenamtliche, um die Versorgung zu verbessern. Auch der Heimatverein ist bereits aktiv. Hier nähen jetzt sechs Helferinnen, derzeit für das Seniorenheim Widum.
      „Wenn Pflegedienste, Arztpraxen oder ähnliche Einrichtungen noch Bedarf haben, bitten wir um eine kurze Email an die Lengerich Marketing GmbH. Dort wird ab sofort Angebot und Bedarf koordiniert, damit Mundschutz auch an der richtigen Stelle ankommt“, so Alexandra Nietiedt.

      Dieses Angebot ist vor allem an Ärzte, Seniorenheime, Pflegedienste und ähnliche Einrichtungen gerichtet, um Personal und Risikogruppe zu versorgen. „Privatpersonen können sich z.B. bei der Firma „Lind-Stoffe“ in der Bahnhofstraße entsprechenden Mundschutz nähen lassen.“

      Weitere Helfer können sich natürlich ebenfalls gerne melden, es wird allerdings um Kontaktaufnahme per Email gebeten, da die Bürozeiten eingeschränkt sind. Eine Verteilung von Stoff und eine anschließende Abholung wird auch ehrenamtlich angeboten. Ausführliche Anleitungen findet man im Internet, können bei Bedarf aber auch per Email verschickt werden.

      Wer helfen möchte, aber nicht nähen kann, kann natürlich ebenfalls bei „Lind-Stoffe“ Mundschutz in Auftrag geben und diesen ebenfalls bei der Lengerich Marketing GmbH oder Bürgerstiftung Gempt, Münsterstraße 19, dienstags bis freitags zwischen 10.00 und 17.00 Uhr, am besten kontaktlos, also in einer Plastiktüte vor der Tür, abgeben. Auch Spenden von Stoff oder Gummibändern werden gerne gesehen.
      Kontakt und Anfragen: info@lengerich-marketing.de


      31.03.2020:


      30.03.2020:

      Das Abbrennen von Osterfeuern bleibt untersagt

      Die Stadt Lengerich erklärt, dass sie keine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen der bereits aufgeschichteten Osterfeuer bzw. des hierfür gesammelten Materials erteilen wird. Die Stadt wird damit nicht der anders lautenden Erklärung des Kreisumweltamtes folgen, dass seinerseits das Abbrennen bis zum 08.04.2020 im Rahmen einer Einzelgenehmigung von dessen Seite dulden würde.

      Der Entschluss dient der Vermeidung von Fehlalarmierungen der Feuerwehr. Diese ist über den Kreisbrandmeister in die Krisenarbeit des Kreises eingebunden und soll nicht zusätzlich mit Fehlalarmen belastet werden, die zu befürchten sind, gerade weil diese Feuer nicht am Osterwochenende abgebrannt würden. Außerdem käme es in diesen Fällen zu Kontakten innerhalb der Feuerwehr, ohne dass ein Notfall vorliegt. Hierbei könnten Infektionsketten entstehen, die die Einsatzbereitschaft der Wehr gefährden bzw. zum kompletten Ausfall führen könnten.

      Zusätzlich befürchtet die Verwaltung, dass ein Abbrennen weitere unbeteiligte Personen anziehen könnte und damit Verstöße gegen die Vorgabe, dass nicht mehr als 2 Personen zusammenkommen dürfen, provoziert werden. Die Verfolgung und Ahndung solcher Verstöße ist Aufgabe des Ordnungsamtes, welches zeitlich und personell nicht in der Lage ist, diese Abbrennplätze engmaschig zu überwachen.

      Die Stadt Lengerich bittet daher alle betroffenen Veranstalter um ihr Verständnis. Sie regt an, dass das gesammelte Material vom Veranstalter zwischengelagert wird und bei der Grünabfallsammelstelle angeliefert wird, sobald diese wieder geöffnet ist. Des Weiteren ist denkbar, das Material zu häckseln.


      30.03.2020:

      Elternbrief von Ministerin Yvonne Gebauer vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen


      30.03.2020:

      Elternbeiträge für Kita und Schulbetreuung

      Wie die Westfälischen Nachrichten bereits am 27.03.2020 berichtet haben, werden die Beiträge für die Betreuungsformen des „Offenen Ganztags“, der „Verlässlichen Schulzeit“, der Kindertagesstätten sowie der Kindertagespflege werden für den Monat April 2020 erlassen. Dies gilt auch für das Gebiet der Stadt Lengerich.

      Das weitere Verfahren wird momentan geprüft und neue Informationen hierzu folgen in Kürze.


      30.03.2020:

      Hier finden Sie die aktuelle Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen auf dem Gebiet der Stadt Lengerich


      27.03.2020:

      Neuer Zeitplan für schulische Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen


      27.03.2020:

      Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen!
      AUFRUF AN ALLE

      In Zeiten wie diesen müssen wir alle zusammenstehen. Solidarität ist gefragt.
      Besitzen Sie zuhause oder in Ihrem Betrieb industriell gefertigten Mundschutz (sog. chirurgische Masken, FFP2- oder FFP3-Masken), Schutzkittel, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe? Diese werden dringend in Arztpraxen, Altenheimen, ambulanten Pflegediensten und anderen medizinischen Einrichtungen benötigt. Für Ihre eigene private Vorsorge sind diese nicht erforderlich. Hier sind selbstgenähte Mund-Nasen-Masken völlig ausreichend.
      Bitte stellen Sie die oben genannten Schutzmaterialien der medizinischen Versorgung zur Verfügung, damit wir auch für Sie gesund bleiben können.

      Am kommenden Samstag, 28. März in der Zeit von 10.00-13.00 Uhr können Sie Ihre Schutzausrüstung als Spende an folgenden Orten abgeben:
      • Gemeindehaus St. Margareta, Bahnhofstraße 113, Lengerich
      • Pfarrheim St. Christophorus, Birkenweg 1, Ladbergen
      • Pfarrheim Maria Frieden, Bergstr. 4, Lienen
      • Pfarrheim „Treffpunkt“, Brauerstraße 3a, Tecklenburg
      • Kath. Kirche St. Hedwig, Elbinger Str. 2, Leeden

      Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns weiter gemeinsam im Einsatz gegen das Virus für die Bevölkerung im Tecklenburger Land tätig sein.

      Dieser Aufruf ist eine Gemeinschaftsaktion von Arztpraxen, der katholischen Kirchengemeinde, Bürgermeistern und der WN. Bitte teilen Sie die Information auch in den Facebook-Gruppen, in denen Sie sich sonst noch einbringen.
      DANKE im Namen aller, die auf diese Schutzmaterialien angewiesen sind!


      26.03.2020:

      Presseinformation des Landes NRW:

      NRW-Soforthilfe 2020 für Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige und Gründer startet diese Woche


      25.03.2020:

      Schadstoffsammlung am 28.03.2020 findet nicht statt
      Die Schadstoffsammlung in Verbindung mit der Annahme von Altelektrogeräten am 28.03.2020 auf dem Stadionvorplatz findet nicht statt, weil die hygienischem Vorgaben nicht eingehalten werden können.


      25.03.2020:

      Große Firmen spenden Schutzmasken für Lengericher Arztpraxen
      Das Angebot aus Firmenbeständen Schutzmasken für Lengericher Arztpraxen zur Verfügung zu stellen, kam von der Firma Windmöller & Hölscher. Spontan schloss sich Bischof + Klein dieser Aktion an. Beide stellen auch noch Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Arztpraxen können sich auf rd. 4000 Schutzmasken freuen.
      Die Lengericher Stadtverwaltung hat die Logistik übernommen, d.h. die Lengericher Arztpraxen angefragt, das Material konfektioniert und auch die Auslieferung erfolgt über die Stadtverwaltung.
      Die Arztpraxen sind sehr dankbar für die Unterstützung. Bei der Abfrage kam ferner die Bitte auf, ob zufällig Unternehmen Plexiglas-Scheiben für die Anmeldecounter verfügbar hätten. Dies würde dem Personal als Schutz helfen.
      Der Bürgermeister ist begeistert über das Engagement vieler Unternehmen in der Region, die in der auch für sie schweren Zeit  an die kommunale Gemeinschaft denken.


      24.03.2020:

      Informationen zum Wohngeld

      Da die Wohngeldstelle von einer Schließung für den Publikumsverkehr betroffen ist, haben Bürger*innen die Möglichkeit, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag entweder digital oder schriftlich zu stellen.

      Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Link zur Online-Antragstellung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

      Bezüglich der einzureichenden Miet- und Einkommensnachweise setzten Sie sich bitte mit den Kolleginnen der Wohngeldstelle in Verbindung. Die Ansprechpartner finden Sie auf unserer Internetseite (rechte Spalte unter Dienstleistungen/Wohngeld).


      24.03.2020:

      Presseinformation des Landes NRW:
      Soforthilfen für Kleinunternehmen: Nordrhein-Westfalen ergänzt Zuschüsse des Bundes, um Engpässe in Betrieben mit zehn bis 50 Mitarbeitern zu überbrücken.


      23.03.2020:

      Hier finden Sie die Bekanntmachung der 1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen auf dem Gebiet der Stadt Lengerich


      23.03.2020:

      Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig:

      Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus / Kontaktverbot


      20.03.2020:

      Keine Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Lengerich

      Die Bezirksregierung rät allen Städten und Gemeinden, keine Stadtrats- und Ausschusssitzungen in der momentanen Lage durchzuführen. Auch die Stadt Lengerich hat bereits, in Abstimmung mit der Stadtratsmitgliedern, beschlossen, alle Sitzungen bis einschließlich zum Ende der Osterferien (19.04.2020) auszusetzen.


      19.03.2020:

      Wirtschaftsgipfel: Landesregierung sagt NRW-Rettungsschirm zu – Sondervermögen von 25 Milliarden Euro
      Landesregierung sichert Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen volle Unterstützung zu / Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe

      Die Landesregierung teilt mit:


      19.03.2020:

      Elternbeiträge für Kita und Schulbetreuung

      Die Kommunen im Kreis erarbeiten derzeit Lösungen, wie mit den Elternbeiträgen umzugehen ist, die im Zeitraum der Schließung von Schulen, Kitas und Kindertagespflege gezahlt wurden, oder auch noch gezahlt werden.

      Zielsetzung aller Städte und Gemeinden sowie des Kreises ist, Eltern nicht unnötig und ungerechtfertigt zu belasten. Dafür sind allerdings auch politische Beschlüsse notwendig, die zunächst abgewartet werden müssen. Sobald es eine einheitliche Regelung gibt, werden die betroffenen Familien darüber informiert.


      19.03.2020:

      Hier finden Sie die aktuelle Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen auf dem Gebiet der Stadt Lengerich


      19.03.2020:

      Mitteilung vom Kreis Steinfurt:
      Krankenhäuser im Kreisgebiet schalten ab sofort in den Krisenmodus

      Kreis Steinfurt. Die Verbreitung des Coronavirus schreitet auch im Kreis Steinfurt deutlich voran. Der Kreis Steinfurt hat jetzt in Kooperation mit den Krankenhäusern im Kreisgebiet entschieden, dass diese alle elektiven Aufnahmen und Operationen einstellen und auf einen Krisen-Modus zur Bewältigung der Corona-Pandemie umschalten. Damit werden ab sofort alle Nicht-Notfall-Aufnahmen und -Operationen verschoben, um Kapazitäten für die Versorgung der Corona-Patientinnen und Patienten zu schaffen.

      „Wir sagen den Krankenhäusern zu, dass ihnen dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen werden“, sagen Landrat Dr. Klaus Effing und Kreisdirektor Dr. Martin Sommer und sind froh, für diese Entscheidung auch die Rückendeckung der Kreispolitik zu haben. „In dieser Krise müssen wir alles tun, um unsere Bevölkerung bestmöglich zu schützen“, sind sich beide einig.

      Dietmar Imhorst, Vorstand der Stiftung Mathias-Spital Rheine, ist froh über diese Entscheidung: „Durch diese klare Vorgabe bekommen wir als Krankenhäuser und insbesondere die darin unermüdlich und maximal engagiert arbeitenden Kolleginnen und Kollegen endlich die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit für unsere Vorgehensweise, die uns das Land NRW und die Bezirksregierung Münster nicht gegeben haben.“


      18.03.2020:

      Mitteilung vom Kreis Steinfurt:
      Gastronomie und nicht versorgungsnotwendiger Einzelhandel müssen im Münsterland schließen

      Kreis Steinfurt. Die vier Landräte aus dem Münsterland und Münsters Oberbürgermeister haben am Dienstagabend die Landesregierung aufgefordert, bei der Schließung des Einzelhandels und der Gastronomie konsequenter vorzugehen. Daraufhin legte die Landesregierung am Abend einen weiteren Erlass vor. Demnach müssen nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung erforderliche Geschäfte ab heute (Mittwoch, 18. März 2020) schließen. Zur Gastronomie gab es noch keine neue Regelung des Landes. "Wir haben uns dennoch - auch in diesem Punkt - für eine klare und einheitliche Lösung für das Münsterland entschieden: die Restaurants und Cafés sollen komplett geschlossen bleiben. Gaststätten können einen Lieferservice, Schnellrestaurants einen Drive-in anbieten", sagte Landrat Dr. Effing. Es müsse alles getan werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.


      18.03.2020:

      Lengericher Tafel geschlossen

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass die Lengericher Tafel mitgeteilt hat, dass sie ab sofort geschlossen hat. Dies geschieht zum einen zum Schutz aller Mitarbeiter*innen, die oftmals aufgrund ihres Alters der Risikogruppe angehören und zum andern steht aktuell leider kein ausreichendes Angebot zur Verfügung.


      18.03.2020:

      Kostenlose Grünannahme findet bis auf weiteres nicht statt
      Wichtiger Hinweis zur Abfallentsorgung in der Stadt Lengerich

      Aufgrund der aktuell geänderten Erlasslage des Landes Nordrhein-Westfalen wird die kostenlose Grünannahme auf dem Gelände der ehemaligen Fa. Lewedag , jetzt ein Unternehmen der PreZero, Hullmanns Damm 15, 49525 Lengerich, bis auf weiteres nicht stattfinden. Nach dem Erlass soll bei sämtlichen Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes Warteschlange zu vermeiden. Dies kann nicht sichergestellt werden.

      Aufgrund der schwierigen Situation im Umgang mit dem Corona-Virus müssen Änderungen bei der Abfallentsorgung vorgenommen werden. Um bei den Abfuhrunternehmen den Kontakt der Fahrer untereinander zu minimieren, ist es notwendig, dass ab sofort die Abfuhrtouren bereits ab 4 Uhr morgens beginnen. Von daher ist ab sofort sicherzustellen, dass die Abfallgefäße und gelben Säcke bereits am Abend vor dem jeweiligen Abfuhrtag an den Straßen bereitgestellt werden. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn, Mieter, Hausmeisterdienstleister oder andere betroffenen Personen weiter.

      Angemeldeter Sperrmüll ist auch bereits am Abend vor dem jeweiligen Abfuhrtag an den Straßen bereitzustellen.

      Der Tausch von Abfallgefäßen kann in der jetzigen Situation bis auf weiteres nicht mehr erfolgen. Neuauslieferung nur in begründeten Fällen.


      18.03.2020:

      Wichtige Information zur Schließung von weiteren Einrichtungen und Verkaufsstellen des Einzelhandels aufgrund der Corona-Lage

      Durch Erlass des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), der den Kommunen am 18.03.2020 zugeleitet worden ist, sind weitere einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus angeordnet worden.

      Von besonderer Bedeutung ist, dass alle Verkaufsstellen des Einzelhandels ab dem 18.03.2020 zu schließen sind. Davon ausgenommen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

      Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

      Alle  Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt:

      1. Im gesamten Gebiet der Stadt Lengerich sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind.

      2. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Ausgenommen hiervon ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
      Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

      3. Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen erforderliche Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.

      4. Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

      • alle Bars, Schankwirtschaften, Cafés, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Theater, Kinos, Tierparks und Museen, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen,
      • alle Fitness-Studios, Reha-Sporteinrichtungen (außer Einrichtungen, soweit die dort durchgeführten Behandlungen ärztlich zwingend erforderlich sind), sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Freizeitparks, Jugendzentren, Bibliotheken, Hundesportanlagen), Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen, mit Ausnahme der Pflege- und Unterhaltungstätigkeiten
      • alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, in religiösen Unterrichtseinrichtungen
      • Zusammenkünfte in Vereinen mit Ausnahme der Vorstandstätigkeiten,
      • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen
      • Prostitutionsbetriebe, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.


      5. Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag).

      6. Speisewirtschaften (auch Hotels und Imbissbetriebe) dürfen nur noch in der Zeit von 6 bis 15 Uhr geöffnet haben, hierbei haben sie sicherzustellen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich), dass

      • eine Registrierung aller Besucherinnen und Besucher mit Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) erfolgt,
      • die Anzahl der Besucherinnen und Besucher reglementiert ist,
      • die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird,
      • die Besucherinnen und Besucher Hygienehinweise erhalten und
      • die Einhaltung der Hygienehinweise ermöglicht werden muss.

      Abhol- und Lieferdienste dürfen weiter betrieben werden. Hierbei sind insbesondere bei Abholdiensten, die Vorschriften gem. Nr. 3 sinngemäß zu befolgen.

      7. Rückkehrer aus Gebieten, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiete klassifiziert hat, dürfen für den Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr aus diesen Gebieten folgende Bereiche und Einrichtungen nicht betreten:

      • Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie betriebserlaubte Einrichtungen nach § 45 SGB VIII (stationäre Erziehungshilfen),
      • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken,
      • stationäre Einrichtung der Pflege und der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen,
      • Berufsschulen.


      8. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Erziehungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen haben folgende Maßnahmen zu ergreifen:

      • Maßnahmen um den Eintrag von Corona-Viren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstungen einzusparen,
      • Aussprache von Besuchsverboten oder restriktiven Besuchseinschränkungen (maximal 1 Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und Hygienehinweisen), ausgenommen sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z. B. Kinderstationen, Palliativpatienten),
      • Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher sind zu schließen,
      • sämtliche öffentliche Veranstaltung wie Vorträge, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc. sind untersagt.


      9. Beerdigungen sind unter folgenden Auflagen durchzuführen:

      • Sämtliche Besucher/Teilnehmer haben sich unter Angabe der Kontaktdaten (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer) bei dem Bestattungsunternehmen registrieren zu lassen,
      • die maximale Besucher-/Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen beschränkt und
      • die Trauerfeier soll im Freien auf dem Friedhof stattfinden. Ist dies nicht möglich, ist in der Kirche oder Trauerhalle ein Mindestabstand der Besucher/Teilnehmer von 2 Metern zueinander einzuhalten.


      10. Alle Spiel- und Bolzplätze sind geschlossen.

      11. Alle Reisebusreisen sind einzustellen.

      12. Übernachtungsangebote (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) dürfen nur noch zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.

      Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung finden Sie hier.


      17.03.2020:
      Grünannahme findet bis auf weiteres statt
      Schadstoffmobil und Annahme von Altelektrogeräten am 28.03.2020 findet nicht statt
      Vorerst kein Verkauf von Restmüllsäcken und kompostierbaren Biobeuteln

      Wie bereits in der Presse angekündigt, soll die kostenlose Grünannahme auf dem Betriebsgelände der ehemaligen Firma Lewedag, jetzt ein Unternehmen der PreZero, Hullmanns Damm 15 am 20.03.2020, 14.00 Uhr beginnen.

      Nach Rücksprache mit der Firma PreZero wird die kostenlose Grünannahme bis auf weiteres auch zu den gewohnten Zeiten stattfinden.

      Es wird allerdings darum gebeten, in beidseitigem Gesundheitsinteresse abzuwägen, ob die Entsorgung der Grünabfälle zum jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich ist.

      Weiterhin werden die Bürger*innen gebeten, an dem Platz der Grünentsorgung die Hygienevorschriften zu beachten, d.h. insbesondere 2 Meter Abstand zu anderen Personen und der Aufsichtsperson zu halten.
      Die Prüfung der Personalausweise erfolgt durch die geschlossene Fensterscheibe, dafür den Ausweis bitte von innen an die Fensterscheibe halten.
      Bei zu großem Andrang behält sich die Firma vor, das Aufkommen der Grünanlieferung an dem Einfahrtstor zu regeln, d.h. immer nur eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen auf den Platz zu lassen.

      Die Schadstoffsammlung in Verbindung mit der Annahme von Altelektrogeräten findet am 28.03.2020 auf dem Stadionvorplatz nicht statt, weil die hygienischen Vorgaben nicht eingehalten werden können.

      Der Verkauf von Restmüllsäcken und kompostierbaren Biobeuteln in der Verwaltung findet zunächst bis zum 19.04.2020 ebenfalls nicht statt.


      17.03.2020:
      Allgemeinverfügung der Stadt Lengerich

      Der Kreis Steinfurt hatte am Sonntagabend (15.03.2020) in Abstimmung mit seinen Kommunen eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die sämtlichen 24 Kommunen weitreichende Befugnisse einräumt, auf die Corona-Krise zu reagieren.

      Auf dieser Grundlage hat die Stadt Lengerich ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 18.03.2020 mit Bekanntmachung in Kraft tritt und bis zum 19.04.2020 Gültigkeit hat. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

      Mit der Allgemeinverfügung sind sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt. Ausnahme sind lediglich Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge  und Daseinsvorsorge dienen.

      Eine Vielzahl von Einrichtungen und Angebote sind hiervon betroffen, u.a.  alle Bars, Schankwirtschaften, Angebote der Bildungseinrichtungen und religiösen Einrichtungen, Zusammenkünfte in Vereinen, aber auch Osterfeuer.

      Speisewirtschaften –auch in Hotels- können unter besonderen Voraussetzungen ihren Betrieb aufrecht erhalten.

      Damit soll ein weiterer Schritt zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus unternommen werden.


      16.03.2020:
      Verwaltungsgebäude weitestgehend geschlossen

      Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus‘ wird die Stadtverwaltung Lengerich ihren Publikumsverkehr ab sofort nahezu komplett einstellen. Persönliche Kontakte sind nur noch in unaufschiebbaren Einzelfällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
      Alle Bürger*innen können ihre Anliegen per Telefon, E-Mail, Post oder Einwurf von Unterlagen erledigen. Die Verwaltung ist erreichbar unter der Nummer 05481-330 oder per E-Mail unter info@lengerich.de. Bei telefonischem Kontakt kann es derzeit zu Verzögerungen kommen, da die Leitungen sehr überlastet sind.
      Bürger*innen, die in dringenden Angelegenheiten die Verwaltungsgebäude aufsuchen, melden sich bitte am Haupteingang an der Zentrale.
      Der Baubetriebshof wie auch die Kläranlage werden ihren Betrieb im Rahmen eines Notbetriebes weiter aufrechterhalten.

      Dieses Vorgehen dämmt die Gefahr einer Weiterverbreitung des Virus‘ – beispielsweise in Wartebereichen – ein und schützt auch die Mitarbeiter*innen der Verwaltung. So sichert die Stadtverwaltung auch ihre eigene Funktionsfähigkeit.


      16.03.2020:
      Die VHS, die Musikschule Tecklenburger Land und die Teestube WeltWeit sind ebenfalls ab sofort bis einschließlich zum 19.04.2020 geschlossen.


      16.03.2020:
      Informationen der Landesregierung - Stand: 13.03.2020:


      14.03.2020:
      Jugendzentrum und Altes Rathaus geschlossen
      TVL schließt das Sport- und Gesundheitszentrum ab Sonntag (15.03.2020)

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Corona-Lage das Jugendzentrum ab dem heutigen Samstag, dem 14.03.2020, bis zum Sonntag, dem 19.04.2020 (Ende der Osterferien) ebenfalls geschlossen ist.

      Des Weiteren wird das Alte Rathaus (die Tourist-Information, die Stadtbücherei sowie das städtische Archiv) ab Montag, dem 16.03.2020, bis zum Sonntag, dem 19.04.2020, geschlossen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen auf Online- und den Telefonweg zur Verfügung.

      Die Tourist-Information erreichen Sie unter der Telefonnummer 05481-339110 oder per E-Mail unter tourist-information@lengerich.de.
      Die Stadtbücherei erreichen Sie unter der Telefonnummer 05481-339120 sowie per E-Mail unter buecherei@lengerich.de.

      Alle Benutzer*innen der Stadtbücherei Lengerich können natürlich weiterhin die Onleihe unter www.muensterload.de nutzen. Dort stehen über 20.000 Medien (Bücher für Groß und Klein, Hörbucher und Zeitschriften) zur Verfügung.

      Die Volkshochschule (VHS) wird den Schulbetrieb ebenfalls zum 16.03 vorläufig einstellen. Die VHS informiert im Weiteren auf der Seite www.vhs-lengerich.de

      Zudem hat der Turnverein Lengerich mitgeteilt, dass das Sport- und Gesundheitszentrum des TVL ab Sonntag, den 15.03.2020, geschlossen bleibt.


      14.03.2020:
      Coronavirus: Notbetreuung für Kinder im Kreis Steinfurt eingerichtet
      Antrag kann unkompliziert online gestellt werden

      Kreis Steinfurt. Die Landesregierung hat am Freitag, 13. März, beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16. März, zu schließen.

      Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.

      Für das Jugendamt des Kreises Steinfurt und die Stadtjugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine ist es unmöglich, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.

      In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieher/innen, Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.

      Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf ggf. in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.

      Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de/jugendamt und den Internetseiten der Stadtjugendämter zum Download zur Verfügung.

      Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden:

      Eltern in allen anderen Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt: notbetreuung@kreis-steinfurt.de


      13.03.2020:
      Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Montag geschlossen

      Laut Mitteilung des Schulministeriums NRW hat das Landeskabinett am 13.03.2020 beschlossen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in NRW ab einschließlich Montag, dem 16.03.2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 einzustellen.

      Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, dem 17.03.2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Ab Mittwoch, dem 18.03.2020, soll ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge - insbesondere im Gesundheitswesen - besonders wichtig sind, sichergestellt werden. Die Einzelheiten regeln die Schulleitungen.

      Das Angebot der verlässlichen Schulzeit und der Offenen Ganztagsschule an den Lengericher Grundschulen wird aufrechterhalten. Mit den Leitungen wird die Ausgestaltung der Betreuungsangebote in der kommenden Woche besprochen.

      Ebenso hat das Landeskabinett beschlossen, dass ab Montag dem 16.03.2020 Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung u.ä. betreten dürfen. Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertragesbetreuungsangebote nicht nutzen. Allerdings müssen auch hier –wie bei den Schulen- weiter Betreuungsangebote für Kinder bestimmter Personengruppen vorgesehen werden.


      13.03.2020:
      Schließung der Lengericher Sportstätten

      Die Stadt Lengerich teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Corona-Lage ab Samstag, den 14.03.2020 bis zum Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) die städtischen Sportstätten bis auf weiteres geschlossen sind. Hiervon sind die städtischen Sportstadien und die Sporthallen sowie das Hallen- und Freibad betroffen.

      Damit ist die Nutzung der Sportstätten für den Trainingsbetrieb, Spielbetrieb, Schulsport und Freizeitsport in diesem Zeitraum nicht mehr möglich.


      12.03.2020
      Coronavirus: Kommunale Veranstaltungen werden abgesagt
      Stadt Lengerich ruft dazu auf, Besuche in der Stadtverwaltung auf das absolut notwendige und dringliche Maß zu beschränken

      Wie bereits kommuniziert wurde, werden alle kommunalen gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, die dazu beitragen, das Coronavirus weiter zu verbreiten, zunächst bis Ende April im gesamten Kreis Steinfurt abgesagt. Das haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Steinfurt mit Landrat Dr. Klaus Effing auf ihrer Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz am Dienstag, den 10. März 2020, entschieden.

      Dies ist eine einheitliche Regelung aller Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt und soll helfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen, um vor allem Risikogruppen zu schützen - ein Zeichen der Solidarität für die Menschen, für die eine Infektion schwer verlaufen würde. Dr. Effing sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister raten privaten Veranstaltern dringend dazu, ebenfalls so zu verfahren.

      Stattfinden werden Arbeitssitzungen, die für das Funktionieren des täglichen Lebens notwendig sind.

      Die Hauptverwaltungsbeamten tagen ab sofort im 14-tägigen Rhythmus. Ob ab Mai die Veranstaltungen wieder stattfinden, werden die Hauptverwaltungsbeamten im März/April 2020 entscheiden.

      Im Zeichen der Eindämmung der Coronavirusverbreitung ruft die Stadt Lengerich darüber hinaus alle Bürger*innen dazu auf, sich auf absolut notwendige und dringliche Besuche in der Stadtverwaltung zu beschränken. Alternativ sollen Bürger*innen auf den Online- und den Telefonweg ausweichen, um ihre Anliegen zu klären.


      11.03.2020:
      Leider findet auch die Veranstaltungen "Intrup macht mobil" und der "Lengericher Lenz" Ende März bzw. Mitte April nicht statt.


      Pressemitteilung zur Corona-Lage vom 10.03.2020:
      Die Gesundheitsbehörden schätzen die aktuelle Situation weiterhin als „ernst“ ein. Durch geeignete Maßnahmen wie Vermeidung von großen Veranstaltungen soll die Verbreitung des Corona-Virus verlangsamt werden.

      Für die am letzten Wochenende aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppen und deren Begleiter/innen hat das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt eine 14tägige Quarantäne verhängt. Diese gilt vom 08.03.2020 bis zum 22.03.2020. Dies gilt für 72 Schüler/innen und 8 Begleiter/innen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und 31 Schüler/innen und 3 Begleiter/innen der Bodelschwingh-Realschule.  Verdachtsfälle wurden in den Gruppen bislang nicht festgestellt.

      Auf der Grundlage der aktuellen Situation hat der kommunale Einsatzstab der Stadt Lengerich beschlossen, folgende öffentliche Veranstaltungen (alle in der Gempt-Halle) abzusagen:

      • 13.03.2020: Kings of Floyd
      • 15.03.2020: Vogelbörse
      • 19.03.2020: Chorkonzert MGV Antrup, MGV Höste & die 6 Zylinder
      • 28.03.2020: 40 Jahre Akkordeonorchester Tanzende Finger
      • 29.03.2020: Konzert Busy Bee Big Band


      Nach Kenntnis der Stadt Lengerich wurden folgende Veranstaltungen vom Veranstalter selbst abgesagt bzw. verschoben:

      • 19.03.2020: Literarisches Frühstück im Gempt-Bistro
      • 21.03.2020: „Back to the 90`s Party“ in der Gempt-Halle
      • 21.03.2020: 1.Zukunftstag der Katholischen Kirchengemeinde im Hannah-Arendt-Gymnasium


      Darüber hinaus bittet die Stadt Lengerich die Verantwortlichen von privaten Veranstaltungen zu prüfen, ob diese ggf. aufgrund der Corona Situation abgesagt bzw. verschoben werden können.

      Update 10.03.2020:  Veranstaltungen der Kommunen im Kreis Steinfurt werden bis Ende April abgesagt

      Update 10.03.2020: Informationen zu geeigneten Maßnahmen in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Steinfurt


      Pressemitteilung vom 06.03.2020

      Absage von Veranstaltungen in Lengerich aufgrund aktueller Corona-Lage

      Die Stadt  Lengerich hat die Durchführung der Veranstaltung Lengericher Sportschau am 07.03.2020 in der Dreifachsporthalle, der Theateraufführungen des MGV-Settel in der Gempt-Halle für das Wochenende v. 06.03. – 08.03.2020 und des Theaters in der Klinik am 07.  und 08.03.2020 untersagt.

      Grundlage für die mit den Veranstaltern abgestimmte  Absage ist die aktuelle Beurteilung der  Corona-Lage durch die örtliche Ordnungsbehörde.

      Ob die in Lengerich in der nächsten Zeit geplanten Veranstaltungen stattfinden können, entscheidet der kommunale Einsatzstab bei der Stadtverwaltung Lengerich laufend situationsbedingt unter Berücksichtigung der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Liste von Risikofaktoren.

      Aktuelle Informationen finden Sie auf der städtischen Homepage und auf der Facebook-Seite der Stadt.


      Allgemeine Informationen und Handlungsempfehlungen zur Corona-Situation

      Im Falle des Auftretens von Symptomen sollten Betroffene zunächst telefonisch ihre Hausarztpraxis kontaktieren und das weitere Vorgehen mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin absprechen. Außerhalb der hausärztlichen Sprechzeiten (nachts und am Wochenende) sollte die Nummer des Kassenärztlichen Notdienstes 116 117 kontaktiert werden.

      Die Notrufnummer des Rettungsdienstes 112 sollte nur in wirklichen gesundheitlichen Notfallsituationen gewählt werden!

      Die Hotline des Kreises Steinfurt erreichen Sie unter der Telefonnummer 02551/69-2825!

      Der Kreis Steinfurt informiert zum Coronavirus zudem auf seiner Homepage: www.kreis-steinfurt.de.

      Aktuelle Empfehlungen zur persönlichen lnfektionshygiene angesichts der Verbreitung von Influenza- und Corona-Viren.

      Aktuelle Informationen über das Coronavirus finden Sie beim Robert-Koch-Institut.

      Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: BZgA.

      Das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) erreichen Sie unter der Telefonnummer 0211/8554774. Das Service Center der Landesregierung ist von montags bis freitags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar.

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