Wählen bequem per Briefwahl

Alternative Möglichkeiten zur Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen

Voraussichtlich am 24.08.2020 öffnet das Briefwahlbüro der Stadt Lengerich seine Tore. Anträge für die Briefwahlunterlagen können auch online oder über das Formular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gestellt werden.

Wer am 13. September nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, für den besteht auch bei den Kommunalwahlen die Möglichkeit der Briefwahl.

Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Stadt Lengerich eingetragen ist, kann ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierzu muss der Wähler bzw. die Wählerin einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist, wird durch die Stadt Lengerich per Brief informiert. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der Zeit vom 10.08.2020 bis zum 23.08.2020 zugestellt. Sollte jemand bis zum 23.08.2020 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, der bzw. dem wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Stadt Lengerich zu melden.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Mit dem Antrag können gleichzeitig die Briefwahlunterlagen für die eventuelle Stichwahl beantragt werden. Dadurch wird eine erneute Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung entbehrlich.

Der einfachste Weg ist sicherlich die Online-Beantragung. Hierzu füllen Sie entweder das Online-Formular aus, welches Sie ab dem 18.08.2020 auf der Homepage der Stadt Lengerich finden (www.lengerich.de / Startseite) oder Sie scannen den auf der Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code ein, der Sie direkt zu diesem digitalen Formular weiterleitet (dieses ist ebenfalls ab dem 18.08.2020 freigeschaltet).

Ebenso ist es für die Wählerinnen und Wähler möglich, den ausgefüllten Wahlschein- bzw. Briefwahlantrag in den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen.

In beiden Fällen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen kurzfristig auf dem Postwege übersandt.

Wer seine Briefwahlunterlagen gerne persönlich beantragen möchte, der besucht das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Gebäude Tecklenburger Str. 2). Durch den Nebeneingang im Foyer können Sie das Briefwahlbüro auch ohne vorherige Terminanmeldung besuchen. Auf das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygiene-Auflagen wird hingewiesen.

Das Briefwahlbüro öffnet voraussichtlich ab dem 24. August 2020 zu folgenden Zeiten:

montags bis freitags:8.30 bis 12.30 Uhr
montags bis mittwochs:14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags:14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag, den 11.09.2020:14.00 bis 18.00 Uhr

Für den Fall einer evtl. Stichwahl am 27.09.2020 öffnet das Briefwahlbüro ab dem 21. September zu den gleichen Zeiten.

In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die einfachste und bequemste Möglichkeit ist der Online-Wahlscheinantrag. Dieser wird an dieser Stelle ab dem 18.08.2020 freigeschaltet. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in Kürze zugesandt. Hierdurch erleichtern Sie uns eine zweifelsfreie Identifikation der Person und verhindern damit missbräuchliche Antragstellungen.

Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Lengerich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes wird ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Die antragstellende Person muss Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

Auch der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für eine etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrates kann bereits gestellt werden.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief für die Kommunalwahl muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr vorliegen, da dieser geprüft und bis 18.00 Uhr auf den jeweiligen Gemeindewahlbezirk verteilt werden muss. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 10.09.2020) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Das Porto zahlt die Stadt Lengerich.

Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt dann der Briefwähler.

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