Wahlbenachrichtigungen sind auf dem Weg

16.411 Wahlberechtigte dürfen in Lengerich ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben

Mit dem Stichtag 15. August 2021 wurden alle Personen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2021 eingetragen, bei denen an diesem Tag feststand, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sein werden. Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 26.09.2003 oder früher geboren), seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Lengerich sind 16.411 Menschen zur Bundestagswahl wahlberechtigt. Durch Umzüge und die Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen kann sich diese Zahl noch bis zum Tag der Wahl ändern.

Über einen externen Dienstleiter ist nun mit der Produktion der Wahlbenachrichtigungsbriefe begonnen worden. Der Versand an die Wahlberechtigten erfolgt anschließend über einen Postdienstleister, frühestens aber ab dem 24. August 2021.

Aufgrund der Vielzahl von Wahlbenachrichtigungsbriefen kann es vorkommen, dass an der gleichen Adresse gemeldete Personen die Benachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen erhalten. Bis zum 05. September 2021 sollten jedoch allen Wahlberechtigten die Benachrichtigungen zugegangen sein.

Wie bei den vergangenen Wahlen auch ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines abgedruckt und mit einem QR-Code versehen. Mit diesem Formular, aber auch online unter www.lengerich.de, können ab dem 17.08.2021 die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Das Briefwahlbüro im Sitzungspavillon der Stadtverwaltung (Seiteneingang Tecklenburger Str. 2, 49525 Lengerich) ist ab dem 30. August 2021 ab 8.30 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

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