Wohngeld Plus ab Januar 2023

Das neue „Wohngeld-Plus“ oder die „Wohngeldreform“ sind in den vergangenen Wochen in allen Medien angekündigt worden. Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dann in seiner 1028. Sitzung beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10.11.2022 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Mit dem „Wohngeld-Plus“ sollen deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Neben einem erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten ist auch die deutliche Anhebung des Wohngeldes vorgesehen. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig durch einen Zuschuss zu den Heizkosten bei der Warmmiete entlastet werden.

Der Heizkostenzuschuss II wird voraussichtlich an alle Haushalte automatisch gezahlt, die zwischen dem 01.09.2022 und 31.12.2022 für mindestens einen Monat einen Wohngeldanspruch hatten. Mit der Auszahlung wird jedoch nicht vor Ende Januar / Anfang Februar 2023 gerechnet.

Die Anhebung des Wohngeldes und die Ausweitung der Anspruchsberechtigten ist für viele Personen eine wichtige finanzielle Stütze, um die erheblich gestiegenen Energiekosten zu tragen. Allerdings stellt die Umsetzung des „Wohngeld Plus“ die Kommunen vor erhebliche Probleme, da mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten zu rechnen ist. Hierfür sind die Kommunen personell nicht ansatzweise ausgestattet. Außerdem ist die technische Umsetzung des Wohngeldprogrammes nicht bis zum 01.01.2023 realisierbar. Sondern erfolgt voraussichtlich erst im ersten Quartal 2023.

Aus diesem Grunde wird jetzt schon darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung von Wohngeldanträgen nach dem „Wohngeld Plus“ zu deutlich längeren Wartezeiten führen wird.

Anträge für das neue „Wohngeld-Plus“ können ab dem 01. Januar 2023 gestellt werden. Bei allen Wohngeldanträgen, die spätestens bis zum 31.01.2023 bei der Wohngeldstelle der Stadt Lengerich eingehen, beginnt die Prüfung des Wohngeldanspruches rückwirkend ab dem 01.01.2023.

Vordrucke auf Anträge finden Sie hier.

Außerdem können Sie weitere Informationen (wichtige Fragen und Antworten) zum Wohngeld über den nachstehenden link der Wohngeldseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW erhalten. Hier finden Sie auch einen Wohngeldrechner, mit dem ein Wohngeldanspruch geprüft werden kann.

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