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Abmeldung von Personen / Wohnsitz

Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Sie müssen sich lediglich innerhalb von zwei Wochen nach Wohnsitznahme in der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.

Die Pflicht zur Abmeldung besteht indes nach wie vor

  • bei Wegzug ins Ausland
  • Aufgabe einer Nebenwohnung
  • beim Wegfall eines festen Wohnsitzes

Die Abmeldung kann persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.
Bei Ehepaaren / Familien reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen persönlich erscheint.

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Abmeldebestätigung durch Wohnunggeber
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