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Ehejubiläen

Der Bürgermeister möchte allen Ehepaaren, die dies wünschen, zu folgenden Ehejubiläen im Namen der Stadt Lengerich persönlich gratulieren:

  • 50. Hochzeitstag "Goldene Hochzeit"
  • 60. Hochzeitstag "Diamantene Hochzeit"
  • 65. Hochzeitstag "Eiserne Hochzeit"
  • 70. Hochzeitstag "Gnadenhochzeit"
  • 75. Hochzeitstag "Kronjuwelenhochzeit"


Zur Vorbereitung dieser Gratulation werden die Jubilare rechtzeitig vorher von einem Mitarbeiter der Stadt Lengerich angeprochen. Die Eheleute können dann entscheiden, ob sie die Gratulation durch den Bürgermeister oder einen seiner Stellvertreter persönlich überbracht bekommen möchten. Falls dies nicht erwünscht ist, erfolgt eine Übersendung der Urkunde auf dem Postweg.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Stadt Lengerich Ihr Heiratsdatum auch verzeichnet hat, z.B. weil Sie erst vor kurzem zugezogen sind, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
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Globale Rechtsgrundlagen
  • Runderlaß bei Ehe- und Altersjubiläen
  • Bundesmeldegesetz
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