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Erschließungsbeiträge

Bei Erwerb eines Grundstücks spielen regelmäßig die Erschließungskosten eine wesentliche Rolle: fallen für das Grundstück Erschließungskosten (insb. für den Straßen- und Gehwegeausbau) an und wurden diese ggf. bereits durch den Verkäufer gezahlt? Dies sind wichtige Informationen für eine Kaufentscheidung bzw. die Kaufvertragsgestaltung. Informationen über den Beitragsstatus „Ihres“ Grundstücks erhalten Sie bei den unten aufgeführten Beschäftigten.

Generell ist zu unterscheiden zwischen der Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch) und der Erhebung von Straßenbaubeiträgen für eine später erfolgende Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der öffentlichen Erschließungsanlagen (Ausbaubeitrag nach §8 Kommunalabgabengesetz).

Die Höhe des zu zahlenden Beitrags richtet sich nach Maßgabe der Satzung der Stadt Lengerich über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bzw. der Satzung der Stadt Lengerich über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen und wird nach der Grundstücksfläche sowie der Art und dem Maß der Ausnutzung des Grundstücks berechnet.

 

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