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Fischereischeine

Die Erteilung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Lengerich, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Lengerich gemeldet sind.

Ein hier ausgestellter Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit/Anerkennung dieses Fischereischeins in anderen Bundesländern ist dort zu erfragen. In anderen Bundesländern rechtmäßig erteilte Fischereischeine gelten nach dem Zuzug grundsätzlich auch in Nordrhein-Westfalen weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Fischerei neben dem Fischereischein auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Nutzungsberechtigter des Gewässers) notwendig ist.

 

Gebühren - 48,00 Euro - 5-Jahresfischereischein
- 16,00 Euro - Jahresfischereischein
- 8,00 Euro - Jugendfischereischein
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen

Landesfischereigesetz

Benötigte Dokumente - Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung (bei Erstausstellung)
- ein aktuelles Passfoto (bei Erst- bzw. Neuausstellung)
- vorheriger Fischereischein (bei Verlängerung)
- Personalausweis bzw. Reisepass
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