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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Kommune dar. Unverbindlich werden für das gesamte Stadtgebiet Nutzungsarten wie z.B. Wohnbauflächen, Gewerbe- oder Mischbauflächen geplant und festgeschrieben.

Flächennutzungspläne gelten als vorbereitende Bauleitpläne und sind für die Entwicklung von Bebauungsplänen als vorbereitende Planungsstufe zu verstehen. Er ist eine verbindliche Vorgabe für die Behörde, schafft jedoch kein Baurecht.

 

Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Baugesetzbuch
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverordnung
Lokale Rechtsgrundlagen

Bauleitplaung online der Stadt Lengerich

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