Ansprechpartner

Gaststättenerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragsstellung erforderlich.

Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
Im WSP.NRW kann der/die Nutzer:in über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - Führungszeugnis
- Unterrichtsnachweis der IHK
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaft)
- Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr)
- Kopie des Pachtvertrages
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
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