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Gehwegabsenkungen

Die Bordsteinhöhe variiert je nach örtlicher Gegebenheit. An Grundstücksein- und ausfahrten kann der Bordstein abgesenkt werden.
Für die nachträgliche Änderung einer Bordsteinhöhe bei der Anlegung neuer Grundstückszufahrten oder Erweiterung bestehender Zufahrten ist eine Genehmigung durch den Fachdienst Straßenbau erforderlich.
Anträge sind formlos - möglichst mit einer Plangrundlage - zu stellen.

 

Gebühren 25,00 Euro pro Antrag
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Straßen- und Wegegesetz NRW
Lokale Rechtsgrundlagen
Benötigte Dokumente - formloser Antrag
- Lageplan
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