Ansprechpartner

Gewerbebetrieb (An-, Ab- und Ummeldung) und Reisegewerbekarte

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragsstellung erforderlich.

Mit Inkrafttreten des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (WiPG NRW) am 01.07.2020 wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (kurz: WSP.NRW) gegründet. Das Antragsportal ist das digitale Zugangstor für die Wirtschaft und stellt den einheitlichen Ansprechpartner für NRW dar.
Im WSP.NRW kann der/die Nutzer:in über verschiedene Wege zu den online-Diensten gelangen. Unter dem folgenden Link sind alle derzeit verfügbaren online-Anträge aufgeführt. Gerne dürfen Sie Ihren Antrag auch über das Portal online einreichen: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege.

 

Gebühren Die Gebühren richten sich nach dem Einzelfall.
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente Bitte anfragen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
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