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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro.

Die Antragsstellung kann persönlich erfolgen, durch ein Familienmitglied oder durch eine dritte Person mit Vollmacht.

 

Gebühren - 9,00 Euro
-> gebührenfrei bei Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld, Rente nach dem Sozialgesetzbuch) mit entsprechendem Nachweis
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - Personalausweis bzw. Reisepass
- bei einer Beantragung durch eine dritte Person, ist für die sofortige Aushändigung eine Vollmacht erforderlich, andernfalls wird Ihnen die Bescheinigung nach Eingang der Gebühr an Ihre Meldeanschrift gesandt
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