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Pachtangelegenheiten

Die Stadt Lengerich verpachtet gegebenenfalls in ihrem Eigentum befindliche Grundstücke. Dies geschieht insbesondere für eine zeitlich befristete landwirtschaftliche Nutzung.

Der Abschluss der Pachtverträge, die Bestimmung der jährlichen Pachtzahlungen sowie die Überwachung der Zahlungseingänge müssen gewährleistet sein.

 

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