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Personalausweise

Ein Personalausweisantrag kann im Bürgerbüro gestellt werden.

Ausweispflicht:

  • ab 16. Geburtstag ist jeder Deutsche ausweispflichtig
  • unter 16 Jahren kann, mit Zustimmung der Eltern, ein Personalausweis ausgestellt werden


Gültigkeit:

  • 10 Jahre
  • 6 Jahre (wenn Antragstellende unter 24 Jahre sind)
  • Bei Personalausweisen, die für Kinder ausgestellt wurden, kann es zu einer vorzeitigen Ungültigkeit kommen, wenn sich das Aussehen des Kindes innerhalb kurzer Zeit stark verändert, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, und eine Identifizierung anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt, ein neues Dokument zu beantragen.


Antragsstellung:

  • persönlich (keine Ausnahme möglich; auch nicht für Kinder)
  • bei Kindern unter 16 Jahre zusätzlich die Zustimmung der Eltern; ein sorgeberechtigtes Elternteil muss grundsätzlich bei Antragsstellung anwesend sein


Abholung:

  • persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
  • durch einen Dritten mittels Vollmacht
    (sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, kann eine Aushändigung mittels Vollmacht nicht erfolgen)


Sie brauchen einen vorläufigen Personalausweis:

  • alter Personalausweis
  • 1 biometrietaugliches Passfoto
  • Gebühr: 10,00 Euro (Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
  • Gültigkeit: bis zu 3 Monate (wird an den Verwendungszweck angepasst)
  • die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen

 


Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.

Hinweis zur Nutzung des Personalausweises für Auslandsreisen:
Grundsätzlich ist der Personalausweis nur zur Nutzung im Inland bestimmt. Verschiedene Länder erkennen aber den Personalausweis als Passersatzpapier an und gestatten damit grundsätzlich die Einreise (insbesondere alle EU-Länder). Problemlos geht dieses bei diesen Ländern immer bei Einreise per PKW und bei Direktflügen. Dies gilt aber nicht immer, insbesondere wenn sie per Schiff reisen oder bei einer Flugreise einen Zwischenstopp in einem Nicht-EU-Land haben.

Informieren sie sich daher immer frühzeitig vor der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des ausländischen Staates über die Einreisebestimmung.

 

Gebühren - 37,00 Euro
- 22,80 Euro - Antragssteller unter 24 Jahren
- 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
Formulare
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Globale Rechtsgrundlagen
  • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Benötigte Dokumente - Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
- Geburtsurkunde, falls kein Ausweis oder Pass vorhanden ist
- 1 biometrietaugliches Passfoto
- ggf. Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorge-
berechtigten Elternteils
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