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Petitionen / Beschwerden / Anregungen an den Rat

Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden schriftlich an den Rat der Stadt Lengerich wenden - unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und Wohnort. Die Angelegenheit sollte in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Lengerich fallen; andernfalls wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet.

In Lengerich ist der Haupt- und Finanzausschuss mit der Erledigung der Anregungen beauftragt, der die Angelegenheit an einen Fachausschuss überweisen kann. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Das Ergebnis einer Petition / Anregung / Beschwerde wird dem Antragsteller unaufgefordert mitgeteilt.

 

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  • § 24 Gemeindeordnung NRW
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