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Reisepässe
Ein Reisepassantrag ist im Bürgerbüro zu stellen.
Der Antrag kann ausschließlich persönlich gestellt werden.
Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass, gibt es die Möglichkeit, einen "Expresspass" innerhalb von 72 Stunden zu bekommen oder einen vorläufigen Reisepass, der sofort ausgestellt wird, jedoch nur, wenn der Expresspass auch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann.
Die Abholung kann persönlich erfolgen oder durch eine dritte Person, die bevollmächtigt wurde.
Gültigkeit:
- 10 Jahre
- 6 Jahre wenn der Antragssteller unter 24 Jahren ist
Hinweis zum Expresspass:
- Bearbeitungsdauer: 72 Stunden
Hinweis zum vorläufigen Reisepass:
- Bearbeitungsdauer: sofort
- wird nur ausgestellt, wenn die Beantragung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist; zudem ist die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung glaubhaft zu machen (die Vorlage geeigneter Nachweise kann verlangt werden)
- die Gültigkeit ist anlassbezogen und max. 1 Jahr
Gebühren |
- 60,00 Euro - 37,50 Euro wenn der Antragssteller unter 24 Jahren ist Expresspass: - 92,00 Euro - 69,50 Euro wenn der Antragssteller unter 24 Jahren ist vorläufiger Reisepass: - 26,00 Euro |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- alter Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass - 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto |