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Sterbefall (Anzeige)

Ist jemand in dem Gebiet der Stadt Lengerich verstorben, so ist dieser Sterbefall beim Standesamt Lengerich anzuzeigen.

Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen und zwar in nachstehender gesetzlicher Reihenfolge:

  1. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen, wenn sich der Sterbefall dort ereignet hat
  2. jede volljährige Person, die mit im Haushalt des/der Verstorbenen gelebt hat
  3. der Wohnungsbesitzer in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  4. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat


Hinweis:
Besteht die Anzeigepflicht eines Krankenhauses o.ä. bleiben die unter 2. - 4. aufgeführten Personen gegenüber dem Standesamt auskunftspflichtig zu Angaben, die dem Anzeigenden nicht bekannt sind.

Die Anzeigepflichtigen zu 2. - 4. können mit der Abgabe der Sterbefallanzeige das Bestattungsunternehmen, das in ihrem Auftrag die Beerdigung durchführt, beauftragen.

Stellt der untersuchende Arzt fest, dass es sich um einen unnatürlichen Todesfall handelt, wird der Sterbefall von der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Frist/Dauer:
Am nächsten Werktag nach dem Todesfall. Ein Samstag gilt nicht als Werktag.

 

Gebühren für die Sterbeurkunde:
- 10,00 Euro für die 1. Sterbeurkunde
- 5,00 Euro je weiterer Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung)
- gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung
Fachbereiche
Zuständige Mitarbeiter
Benötigte Dokumente - Todesbescheinigung des Arztes (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis oder Reisepass der/des Verorbenen
- Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
- Geburtsurkunde des Verstorbenen

bei verehirateten Verstorbenen:
- Heiratsurkunde

bei geschiedenen Verstorbenen:
- Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich:
- Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Hinweis:
- Die vorzulegenden Urkunden sollten, wenn möglich, neueren Datums sein.
- Die Vorlage von Urkunden, die vom Standesamt Lengerich auszustellen wären, kann entfallen.
- In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen).
- Bei fehlenden Urkunden erfolgt zunächst eine Abweisung des Sterbefalles. Die Beurkundung erfolgt erst nach Vorlage der benötigten Unterlagen.
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