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Steuerliche Lebensbescheinigung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie Kinder auf Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, die nicht in der gleichen Gemeinde wie Sie wohnen.
Sollten Sie nicht in Lengerich wohnen, Sie aber eine steuerliche Lebensbescheinigung Ihres in Lengerich wohnenden Kindes benötigen, dann wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Die Antragsstellung kann persönlich, schriftlich oder durch eine dritte Person erfolgen.
Gebühren | Diese Dienstleistung ist gebührenfrei. |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Benötigte Dokumente |
- bei persönlicher Antragsstellung: -> Geburtsurkunde des Kindes -> Personalausweis bzw. Reisepass - bei Antragsstellung durch eine dritte Person: -> Geburtsurkunde des Kindes -> Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses -> die Übersendung erfolgt an Ihre Meldeanschrift - bei schriftlicher Antragsstellung: -> Geburtsurkunde des Kindes -> Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses |