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Untersuchungsberechtigungsscheine

Im Bürgerbüro erhalten Sie Untersuchungsberechtigungsscheine.

Anlässe für die Erteilung dieser Scheine:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung: 9-12 Monate nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung: ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes


Die Antragstellung kann persönlich oder durch ein Famlilienmitglied erfolgen.

 

 

Gebühren Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Fachbereiche
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Globale Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Benötigte Dokumente - Personalausweis bzw. Reisepass
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